Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien

Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien

Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) sind selbstständige, private Bildungseinrichtungen an verschiedenen Standorten in Deutschland. Sie sind überwiegend im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien organisiert.

Die VWA bieten Aus- und Weiterbildungsgänge für Fach- und Führungskräfte aus den Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie aus der Wirtschaft an. Träger der Akademien sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Körperschaften wie Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Unternehmensverbände, aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen. Die Lehrinhalte umfassen die wichtigsten Bereiche der gewählten Fachrichtung. Als Dozenten sind überwiegend Hochschulprofessoren, weiteres Personal von Hochschulen und Praktiker tätig. Die erste Akademie wurde 1907 in Essen gegründet.

Die Absolventen sind je nach Ausrichtung des Studienganges berechtigt, die Abschlussbezeichnung Betriebswirt (VWA), Informatik-Betriebswirt (VWA) oder Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) zu führen. Bei diesen Abschlüssen handelt es sich um Weiterbildungsabschlüsse, die Abschlüsse der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien stellen keine akademischen Grade und keine Diplomabschlüsse im Sinne des staatlichen Bildungssystems dar. Nach Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes[1] wie auch des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums[2] sind sie jedoch in verschiedener Hinsicht mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar.

Inhaltsverzeichnis

Abschlüsse

Zugangsvoraussetzungen

Zulassung zum wirtschaftswissenschaftlichen Fortbildungsgang

Kaufleute und kaufmännische Angestellte mit mindestens einer dreijährigen Regelausbildungszeit und einer danach liegenden mindestens einjährigen kaufmännischen Berufstätigkeit, Industrie- und Handwerksmeister sowie Techniker mit mindestens einjähriger Berufstätigkeit, Hochschulabsolventen mit einjähriger Berufstätigkeit, Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes, Angestellte im öffentlichen Dienst mit mindestens der Angestelltenfachprüfung II. Abiturienten können sich parallel zu einer kaufmännischen Ausbildung weiterbilden.

Zulassung zum verwaltungswissenschaftlichen Fortbildungsgang

Beamte – gleich welcher Laufbahn –, wenn sie die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben oder sich in einer Planstelle des gehobenen Dienstes befinden, Angestellte im öffentlichen Dienst – gleich welcher Fachrichtung –, wenn sie die Angestelltenprüfung II abgelegt oder eine den Beamten des gehobenen Dienstes gleichwertige Stelle innehaben.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Oberstes Landesgericht: B E S C H L U S S, 8. Januar 2003
  2. Landtag von Baden-Württemberg: Kleine Anfrage, 20. Februar 2002

Weblinks


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