- Immutabilitätsprinzip
-
Das Immutabilitätsprinzip folgt aus dem Legalitätsprinzip. Danach kann die öffentliche Klage von der Staatsanwaltschaft nicht mehr zurückgenommen werden, wenn das beschließende Gericht das Hauptverfahren eröffnet hat (§ 156 StPO).
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.