Inkardination

Inkardination

Als Inkardination bezeichnet man das Rechtsverhältnis und die Zugehörigkeit eines altkatholischen oder römisch-katholischen Klerikers zu einer ihm übergeordneten Instanz innerhalb der Kirche. Die Beendigung dieses Verhältnisses bezeichnet man als Exkardination.

Inkardinationsfähige Instanzen sind nach dem CIC Diözesen oder andere Teilkirchen, Personalprälaturen, Ordensinstitute, Gesellschaften des apostolischen Lebens und – im Falle einer besonderen Genehmigung – Säkularinstitute.

Die Inkardination verpflichtet einerseits den inkardinierten Kleriker zum Dienst in der jeweiligen Organisation der Kirche, andererseits die inkardinierende Organisation dazu, ihn in ihrem Dienst zu beschäftigen und ihn existenziell abzusichern.

Eine Weihe kann nur erfolgen, wenn eine solche Instanz bereit ist, den zu Weihenden zu inkardinieren. Ein Inkardinationsverhältnis kann von einer auf eine andere Instanz übertragen werden, Beispiele: ein Weltpriester wechselt von einer Diözese in eine andere, ein Weltpriester tritt in eine Ordensgemeinschaft ein oder ein Ordenspriester verlässt den Orden und wird Weltpriester.

Die Inkardination kann auch durch Laisierung, freiwillig oder als Kirchenstrafe, ganz beendet werden.


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  • Inkardination — (mittellat., v. cardo, »Türangel«, aber auch »Hauptsache, Hauptpunkt«), die Verbindung mit einer Hauptkirche, insbes. einer bischöflichen oder der römischen Kirche. Als clerici incardinati oder cardinales wurden bis auf Papst Pius V., der 156 i… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Inkardination — In|kar|di|na|ti|on 〈f. 20; kath. Kirche〉 Eingliederung eines Geistlichen in einen Diözesanverband [<lat. in „hinein...“ + cardo, Gen. cardinis „Türangel, Hauptkirche“; → Kardinal] * * * Inkardination   [mittellateinisch] die, / en,… …   Universal-Lexikon

  • Inkardination — In|kar|di|na|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en; kath. Kirche〉 Eingliederung eines Geistlichen in einen Diözesanverband [Etym.: <In…1 + lat. cardo, Gen. cardinis »Türangel, Hauptkirche«; → Kardinal] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Inkardination — In|kar|di|na|ti|on die; , en <aus gleichbed. mlat. incardinatio zu incardinare, vgl. ↑inkardinieren> Eingliederung eines kath. Geistlichen in eine bestimmte ↑Diözese od. einen Orden [nach voraufgegangener ↑Exkardination] …   Das große Fremdwörterbuch

  • Exkardination — Ex|kar|di|na|ti|on 〈f. 20; kath. Kirche〉 Entlassung (eines Geistlichen aus seiner Diözese mit nachfolgender Einsetzung in einer anderen) [<lat. ex „aus“ + Inkardination] * * * Exkardination   [lateinisch, zu Inkardination gebildet] die, / en,… …   Universal-Lexikon

  • ИНКАРДИНАЦИЯ — [лат. incardinatio приписка, назначение на церковную должность], термин канонического права Римско католической Церкви, означающий акт обязательного включения клирика в состав диоцеза (еп ства, архиеп ства), персональной прелатуры, одного из… …   Православная энциклопедия

  • Clerisei — Der Klerus (altertüml. auch Klerisei, Clerisei) ist die Gesamtheit der geweihten, christlichen Amtsträger (Kleriker). Das Wort stammt aus dem Griechischen (κλερός = Los, Anteil, Erbteil) und wurde Lateinisch zu clerus; es entspricht dem mlat.… …   Deutsch Wikipedia

  • Erster Stand — Der Klerus (altertüml. auch Klerisei, Clerisei) ist die Gesamtheit der geweihten, christlichen Amtsträger (Kleriker). Das Wort stammt aus dem Griechischen (κλερός = Los, Anteil, Erbteil) und wurde Lateinisch zu clerus; es entspricht dem mlat.… …   Deutsch Wikipedia

  • Escriva — Hl. Josemaría Escrivá 1902 1975. Gründer des Opus Dei Josemaría Escrivá de Balaguer y Albás (* 9. Januar 1902 als José María Escriba in Barbastro, Spanien; † 26. Juni 1975 in Rom) ist Gründer des Opus Dei und ein Heiliger der r …   Deutsch Wikipedia

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