- Insourcing
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Unter Insourcing, Backsourcing bzw. Wiedereinlagerung versteht man die Wiedereingliederung von (zuvor ausgelagerten) Prozessen und Funktionen in das Unternehmen.
Insourcing reduziert die Abhängigkeit von externen Zulieferern, da wieder größere Teile des Gesamtproduktionsprozesses im eigenen Unternehmen vorgenommen werden. Hiermit erhöht sich die Verlässlichkeit der Planung, auch kann die benötigte Qualität eher garantiert werden.
Eine Variante des Insourcing liegt dann vor, wenn Arbeitskräfte, deren Stellen durch Rationalisierung weggefallen sind, statt einer Entlassung dadurch weiterbeschäftigt werden, dass ehemals externe Teile der Produktion ins Unternehmen zurückgeholt werden.
Weitere Gründe für ein Insourcing können sein:
- Die berechneten Einsparpotentiale für ein vorangegangenes Outsourcing treffen nicht (mehr) zu
- Durch veränderte Ausgangssituationen (Größe des Unternehmens, Geschäftsmodellanpassungen) gelten veränderte Rahmenbedingungen
- Die Abhängigkeit zum Auslagerungsunternehmen soll gesenkt werden
- Der Verlust von Know How im ausgelagerten Unternehmensbereich führt zu Risiken in der Unternehmenssteuerung.
Tendenziell wird im Rahmen der volkswirtschaftlichen Theorie eine höhere Inflation als insourcing-fördernd angesehen, da Unternehmen hinsichtlich der Bereitschaft zu vertraglichen Verpflichtungen gegenüber anderen Unternehmen zurückhaltender agieren.
Als Insourcing wird weiterhin die Übernahme einer bisher fremden Leistung in die eigene Geschäftsaktivität bezeichnet.
Auch die Rückverlagerung zum heimischen Standort von ins Ausland ausgelagerten Unternehmensbereichen wird mit Insourcing definiert. In diesem Falle könnte es sich zum Beispiel um ein deutsches Unternehmen handeln, welches seine Produktionsabteilung wieder zurück nach Deutschland verlagert und somit Insourcing betreibt.
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