Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen

Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen

Das Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen oder Israelisch-Palästinensisches Interimsabkommen auch bekannt als Oslo II oder Abkommen von Taba, war ein komplexes Schlüsselabkommen über die Zukunft des Gazastreifens und des Westjordanlandes.

Es wurde zum ersten Mal am 24. September 1995 in Taba auf der Sinaihalbinsel in Ägypten unterzeichnet. Die Unterzeichner Israel und die PLO unterzeichneten es ein zweites Mal vor der Weltöffentlichkeit am 28. September in Washington. Bei der Zeremonie waren neben dem israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin und dem Vorsitzenden der PLO Jassir Arafat auch der Präsident der Vereinigten Staaten Bill Clinton und andere Zeugen aus Russland, Ägypten, Jordanien, Norwegen, sowie der Europäischen Union anwesend.

Inhaltsverzeichnis

Folgt Oslo I

Das Abkommen sollte Teil eines umfassenden Friedensprozesses sein auf der Grundlage des Gaza-Jericho-Abkommen (engl. Declaration of Principles, abgek. DOP, auch als Oslo-Abkommen oder Oslo I bekannt), das offiziell am 13. September 1993 von Israel und der PLO durch Rabin und Arafat in Washington unterzeichnet wurde.

Hebron-Protokoll und Wye-Abkommen als Nachfolgeabkommen

Das Interimsabkommen von 1995 wurde die Basis und die Referenzquelle für nachfolgende Verhandlungen und Abkommen wie das Hebron-Protokoll (1997) und das Wye-Abkommen (1998). Auch die Roadmap (Nahostkonflikt) (2002) basiert auf ihm.

Das Abkommen

Das Abkommen hat eine Präambel, die den Hintergrund des Abkommens in früheren diplomatischen Bemühungen wie der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates (1967), der Resolution 338 des UN-Sicherheitsrates (1973), der Konferenz von Madrid (1991) und anderen vorangegangenen Abkommen hervorhebt.

Das Abkommen hat 5 Kapitel, die 31 Artikel umfassen, sowie 7 Anhangstexte und 9 beigefügte Karten.

Der wichtigste Punkt ist, dass das Abkommen die Einrichtung einer palästinensischen Übergangs-Autonomieregierung, d.h. einen gewählten Rat anerkennt.

Ersetzt drei vorangegangene Abkommen

Es ersetzt ausdrücklich drei frühere Abkommen zwischen 1994-1995:

Kapitel 1: Der Palästinensische Rat

Beinhaltet die Artikel I-IX: Es behandelt die Rolle und Kompetenzen eines regierenden palästinensischen Rates und Komitees, das sich mit zivilen Angelegenheiten befasst, sowie die Übergabe von Amtsgewalt von Israel an den Palästinensischen Rat. Weiterhin regelt es die Abhaltung von Wahlen, die Struktur des Palästinensischen Rates, der 82 Abgeordnete umfassen sollte. Außerdem wird die Exekutive des Rates behandelt, sowie verschiedene weitere Komitees. Laut dem Kapitel soll der Rat öffentlich tagen.

Kapitel 2: Rückzug und Sicherheitsvereinbarungen

Beinhaltet die Artikel X-XVI: Dieses Kapitel regelt die Phasen des Rückzugs der Tzahal, die Rolle der israelischen Sicherheitskräfte und der israelischen Polizei. Es behandelt die Perspektive der Gebiete des Westjordanlands und des Gazastreifens; die Aufteilung der Gebiete in Gebiet A, Gebiet B und Gebiet C; Regelung von Sicherheitsfragen und Fragen der öffentlichen Ordnung, die Verhinderung feindseliger Akte, Vertrauensbildende Maßnahmen und die Rolle der palästinensischen Polizei:

„die palästinensische Polizei, die unter dem Gaza-Jericho-Abkommen eingerichtet wurde, wird vollständig in die palästinensische Polizei integriert und ist Gegenstand der Vorschriften dieses Abkommens. Außer der palästinensischen Polizei und israelischer Militäreinheiten sollen keine anderen bewaffneten Einheiten eingerichtet werden, oder im Westjordanland und im Gazastreifen operieren“.

Kapitel 3: Juristische Angelegenheiten

Beinhaltet die Artikel XVII-XXI: Hier werden die Kompetenzen und die Jurisdiktion des Palästinensischen Rates definiert, sowie die Lösung von Konflikten und die legislativen Kompetenzen des Rates. Außerdem, dass „Israel und der Rat ihre Kompetenzen und Verantwortung ... unter Berücksichtigung der international akzeptierten Normen und Prinzipien von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit“ ausüben sollen. Außerdem die verschiedenen Rechte, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transfer von Autonomierechten von der israelischen Militärregierung und seiner zivilen Verwaltung an den Palästinensischen Rat, im Sinne von Finanzforderungen und der Beilegung von Unstimmigkeiten.

Kapitel 4: Kooperation

Beinhaltet die Artikel XXII-XXVIII: Die Beziehungen zwischen Israel und dem Rat:

Die Parteien „...sollen sich dementsprechend der Aufwieglung enthalten, einschließlich feindseliger Propaganda gegeneinander ..., damit ihre jeweiligen Bildungssysteme zum Frieden zwischen den israelischen und palästinensischen Völkern und Frieden in der gesamten Region beitragen, und sie werden von der Einführung jeglicher Motive absehen, die den Prozess der Versöhnung nachteilig beeinflussen könnten ... (sie werden) in der Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten zusammenarbeiten, die beide Seiten betreffen könnten, einschließlich von Verstößen, die in Beziehung zum illegalen Handel von Drogen und Psychopharmaka, dem Schmuggel und Eigentumsverstößen stehen ...“

Außerdem beinhaltet das Kapitel die Regelungen für die wirtschaftlichen Beziehungen, wie sie in einem Protokoll vom 29. April 1994 festgelegt werden, das in Paris unterzeichnet wurde. Das Kapitel spricht weiterhin von Kooperationsprogrammen, die in der Zukunft entwickelt werden sollten, von der Rolle und dem Funktionieren des Joint Israeli-Palestinian Liaison Committee, das als Teil der Declaration of Principles eingerichtet wurde, sowie der Einrichtung eines Monitoring and Steering Committee. Ein weiterer Teil des Kapitels spricht von der Kooperation mit Jordanien und Ägypten und der Lokalisierung und Rückkehr von vermissten Bürgern und Soldaten.

Kapitel 5: verschiedene Vorschriften

Beinhaltet die Artikel XXIX-XXXI: Es legt Arrangements für die sichere Passage von Personen- und Warentransport zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen fest. Es regelt weiterhin die Koordination zwischen Israel und dem Rat in Bezug auf den Übergang von und nach Jordanien, Ägypten und jeden anderen internationalen Grenzübertritt.

Der letzte Teil behandelt schließlich die Unterzeichnung des Abkommens, seine Durchführung und legt fest, dass das Gaza-Jericho-Abkommen (Juli 1994), das Preparatory Transfer Agreement (August 1994) und das Further Transfer Protocol (August 1995) von dem Interimsabkommen abgelöst werden. Außerdem ist von der Notwendigkeit und dem zeitlichen Planen der Verhandlungen über einen endgültigen Status die Rede und dass:

"Die PLO verpflichtet sich dazu, dass innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnungssitzung des Rates der Palästinensische Nationale Rat zusammenfinden wird und formell die notwendigen Änderungen an der Palestinian Covenant bestätigen wird, der Verpflichtung folgend, welche in den Briefen, die von dem Vorsitzenden der PLO unterzeichnet und an den Ministerpräsidenten von Israel am 9. September 1993 und dem 4. Mai 1994" adressiert wurde".

Außerdem erhält das Kapitel eine Erörterung zur Entlassung von palästinensischen Gefangenen, ein Abkommen zu den beigefügten Vertragsanhängen und Karten, sowie den Beginn von Israels Rückzug.

Andere arabisch-israelische Verträge und Friedensinitiativen

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