- Pariser Friedenskonferenz 1919
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Die Pariser Friedenskonferenz fand vom 18. Januar 1919 (dem Jahrestag der deutschen Kaiserproklamation von 1871) bis zum 21. Januar 1920 statt. Sie hatte das Ziel, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs die Friedensbedingungen festzulegen. Die Kriegsbeteiligten hatten bereits am 3. November mit Österreich-Ungarn und 11. November 1918 mit dem Deutschen Reich jeweils einen Waffenstillstand geschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Verlauf
In der Diskussion meist verwischt, aber bedeutsam, ist die Unterscheidung in eine interalliierte Vorkonferenz und die eigentlichen Friedensverhandlungen. Die interalliierte Vorkonferenz nahm ihre Beratungen im Januar 1919 auf. Im Mai 1919 begannen dann parallel dazu und zeitlich gestaffelt die Friedensverhandlungen mit den Mittelmächten bzw. den Nachfolgestaaten der Donaumonarchie. Der oftmals angeführte Ausschluss der Mittelmächte von den Verhandlungen ist also insofern nicht richtig, als die genannte Vorkonferenz eben eine interne Konferenz der Alliierten war. Die eigentlichen Verhandlungen mit den ehemaligen Feindstaaten bzw. deren Nachfolgestaaten dauerten nur kurz und wurden großteils nur schriftlich abgehandelt (vgl. Fritz Fellner).
An dieser Konferenz nahmen 27 Staaten teil, wobei die Siegermächte Großbritannien, Frankreich, Italien und USA die maßgeblichen Nationen waren. Die Verträge waren gegenüber früheren Friedensverträgen erheblich umfangreicher, regelten sie doch neben den für Friedensverträgen typischen Punkten wie Territorialfragen und Reparationspflichten beispielsweise auch die Gründung des Völkerbunds und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), welche noch heute besteht.
Die Vorstellungen Wilsons aus seinem 14-Punkte-Programm wurden dabei teilweise missachtet, die USA ratifizierten die Verträge deshalb nicht.
Friedensvertrag von Versailles
Am 28. Juni 1919 kam es, bei weiterhin andauernder Seeblockade und unter starker militärischer Drohkulisse der Alliierten, zur Unterzeichnung des Versailler Vertrags durch die deutsche Delegation.
Territoriale Bestimmungen
Aufgrund der Bestimmungen des Vertrages von Versailles musste das Deutsche Reich Reichsland Elsaß-Lothringen an Frankreich, Posen und Westpreußen an Polen abtreten; das Memelland wurde unter französische Verwaltung gestellt und 1923 durch Litauen besetzt. Zudem musste das so genannte Hultschiner Ländchen an die neu gegründete Tschechoslowakei abgetreten werden. Danzig wurde zur Freien Stadt unter Kontrolle des neu gegründeten Völkerbundes erklärt. Die ehemaligen deutschen Kolonien wurden zu „Mandatsgebieten“ des Völkerbundes unter britischer und französischer Kontrolle erklärt. In Eupen-Malmedy-St.Vith (anschließend belgisch), Nordschleswig (der nördliche Teil anschließend dänisch), Teilen Ostpreußens (deutsch bleibend) und in Oberschlesien (zwischen Deutschland und Polen geteilt, obwohl 60 Prozent für den Verbleib beim Deutschen Reich votierten) wurden bis 1921 Volksabstimmungen über den Verbleib beim Deutschen Reich angesetzt. Im belgischen Abstimmungsgebiet wurden Wähler in großem Stil eingeschüchtert und von der Wahl abgehalten. Das Saargebiet wurde für 15 Jahre der Verwaltung des Völkerbundes unterstellt, wobei Frankreich die Wirtschaftshoheit übernahm. Wahlen im Memelland erbrachten hohe Stimmenanteile (etwa 80 Prozent) für die deutschen Parteien.
Militärische Bestimmungen
Das Deutsche Reich wurde zur Abrüstung verpflichtet und durfte nur noch über ein Berufsheer mit einer maximalen Stärke von 100.000 Soldaten verfügen. Das Heer durfte weder schwere Artillerie noch Panzer besitzen. Im Westen des Deutschen Reiches wurde eine entmilitarisierte Zone geschaffen, deren Grenze etwa 50 Kilometer östlich des Rheins verlief. An den Grenzen des Deutschen Reiches wurden Zonen bestimmt, in denen keine Befestigungen errichtet oder verändert werden durften. Mehrere Flüsse wurden durch die Bestimmungen des Versailler Vertrags internationalisiert.
Kriegsschuld und Reparationen
Durch den von vielen Deutschen als besonders ungerecht betrachteten Artikel 231 des Vertrages wurde dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten die alleinige Schuld am Krieg unterstellt, wodurch die Alliierten die Zahlung von Reparationen begründeten. Anfangs wurden Reparationen in Höhe von 269 Milliarden Goldmark festgelegt, welche in 42 Jahresraten ausgezahlt werden sollten, die Forderungen und Regelungen zu den Reparationszahlungen änderten sich mehrfach (siehe: Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg). Zudem musste das Deutsche Reich zahlreiche Sachlieferungen leisten. Die Bestimmungen des Versailler Vertrags reichten nicht aus, um die Großmachtstellung Deutschlands dauerhaft zu beseitigen. Trotzdem waren sie hart genug, um das Verhältnis Deutschlands zu den Alliierten schwer zu belasten. Der in weiten Teilen der deutschen Gesellschaft als aufdiktierter Frieden eingestufte Versailler Vertrag verhalf nationalistischen Kreisen im Reich zu einem starken Zulauf.
Kritik
Der französische Marschall Foch kommentierte den Versailler Vertrag mit den Worten: „Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand.“
Der Vertrag wurde von den USA nicht unterzeichnet. Sie schlossen am 25. August 1921 mit dem Berliner Vertrag 1921 einen Sonderfrieden mit dem Deutschen Reich, der einige der härtesten Bestimmungen ausklammerte.
China wollte, dass die deutschen Kolonien in Shandong an China zurückgegeben würden. Mit dem Vertrag wurden die deutschen Kolonien in Shandong jedoch an Japan abgetreten. Die Entscheidungen der Friedenskonferenz von Paris erzeugten eine große Unzufriedenheit und Enttäuschung unter den Chinesen und verursachten starke nationalistische und anti-japanische Gefühle. Dies führte zur Bewegung des vierten Mai im Jahr 1919. Daraufhin weigerten sich die chinesischen Delegierten, den Friedensvertrag zu unterschreiben, weil er die Wünsche Chinas nicht berücksichtigte.
Vertrag von Saint-Germain
→ Hauptartikel: Vertrag von Saint-Germain
Am 10. September 1919 wurde der Vertrag von Saint-Germain der Alliierten mit Österreich in St. Germain bei Paris unterzeichnet. Österreich musste Südtirol an Italien abtreten, sowie das Gebiet um Triest. Hinzu kamen Gebietsabtretungen an das neu gegründete Jugoslawien. Die Beziehungen der Republik Österreich zu anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Donaumonarchie, unter anderem in Bezug auf Minderheitenschutz, wurden ebenfalls in diesem Vertrag geregelt, nachdem der Zerfall des Habsburgerreichs bereits im Jahr 1918 eingetreten war. Ein Anschluss an das Deutsche Reich wurde Österreich untersagt, zudem wurde eine Umbenennung des Staates in „Deutsch-Österreich“ verboten. Auch in Österreich wurde die Wehrpflicht verboten. Die maximale Stärke des österreichischen Heeres wurde bei 30.000 Soldaten angesetzt. Die USA schlossen 1921 mit der Republik Österreich Frieden.
Vertrag von Neuilly-sur-Seine
→ Hauptartikel: Vertrag von Neuilly-sur-Seine
Im Pariser Vorortvertrag von Neuilly mit Bulgarien, der am 27. November 1919 unterzeichnet wurde, begrenzte man die Stärke des bulgarischen Heeres auf 20.000 Soldaten. Bulgarien musste mehrere kleinere Gebiete im Westen an Jugoslawien abtreten. Außerdem fiel der bulgarisch beherrschte Teil Thrakiens an Griechenland.
Vertrag von Trianon
→ Hauptartikel: Vertrag von Trianon
Am 4. Juni 1920 wurde im Pariser Vorort Trianon der Vertrag von Trianon unterzeichnet. Die ungarischen Teile der Slowakei mussten an die Tschechoslowakei abgetreten werden, während Slawonien und der Banat an Jugoslawien fielen. Außerdem musste Ungarn das Burgenland an Österreich und Siebenbürgen an Rumänien abtreten. Das ungarische Berufsheer wurde auf 35.000 Soldaten begrenzt.
Vertrag von Sèvres
→ Hauptartikel: Vertrag von Sèvres
Die letzten „Pariser Vorortverträge“ wurde am 10. August 1920 in Sèvres unterzeichnet. Im wichtigsten dieser Verträge, dem Vertrag mit dem Osmanischen Reich wurde die Internationalisierung der türkischen Meerengen festgelegt. Die Türkei musste Ost-Thrakien und die Stadt Smyrna mitsamt Umgebung an Griechenland abtreten, sowie sämtliche unter türkischer Kontrolle befindliche Ägäis-Inseln bis auf die Dodekanes, die an Italien fiel. Kilikien und Syrien gerieten unter französische Kontrolle, während Zypern, Ägypten, Palästina und der Irak unter britische Verwaltung kamen. Kurdistan wurde der Autonomiestatus zugesprochen, während Armenien unabhängig wurde. Die türkische Heeresstärke wurde auf 50.000 Soldaten begrenzt. Der Vertrag von Sèvres wurde von der türkischen Nationalversammlung nicht bestätigt. Es kam zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit Griechenland, die bis 1922 zur Räumung Ost-Thrakiens und Smyrnas durch die Griechen führten. 1921 wurde der Abzug der Franzosen aus Kilikien vertraglich herbeigeführt, während Armenien zwischen der Sowjetunion und der Türkei aufgeteilt wurde. In der Folgezeit wurden Tausende Armenier Opfer von Verfolgungen durch die Türken. Im Vertrag von Lausanne wurden am 24. Juli 1923 die türkischen Gebietserwerbungen bestätigt, zudem verzichteten die Alliierten auf Reparationsforderungen (siehe dazu auch: Kriegsfolgen des Ersten Weltkrieges und Pariser Vorortverträge).
Auf dieser Konferenz wurde auch ein Abkommen zwischen der Zionistischen Weltorganisation und Emir Feisal, dem König von Syrien (später Irak), einem Sohn des Scharifs von Mekka geschlossen. In diesem, im Januar 1919 geschlossenem Abkommen, bekräftigen beide Seiten:
„Es sollen alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Einwanderung von Juden im großen Umfang zu fördern und anzuregen und so schnell wie möglich jüdische Einwanderer in geschlossenen Siedlungen auf dem Land anzusiedeln zur intensiven Nutzung des Bodens. Bei all diesen Maßnahmen sollen die Rechte der arabischen Bauern und Pächter geschützt und ihre wirtschaftliche Entwicklung unterstützt werden.“
In einer Beifügung wird die Gültigkeit des Abkommens jedoch nur dann festgestellt, wenn die arabische Unabhängigkeit vom Westen in für den König befriedigendem Maße hergestellt würde, was dann nicht der Fall war.
Literatur
- Winfried Baumgart: Vom europäischen Konzert zum Völkerbund. Friedensschlüsse und Friedenssicherung von Wien bis Versailles, Darmstadt 1974, S. 56-143. ISBN 3-534-06399-6
- Karl Bosl (Hrsg.): Versailles – St. Germain – Trianon. Umbruch in Europa vor fünfzig Jahren, München/Wien 1971. ISBN 3-486-47321-2
- Fritz Fellner: Vom Dreibund zum Völkerbund. Studien zur Geschichte der internationalen Beziehungen 1882–1919, München 1994. ISBN 3-486-56091-3
- Margaret O. MacMillan: Paris 1919. Six Months that Changed the World, New York 2003. ISBN 0-375-76052-0
- Arno J. Mayer: Politics and Diplomacy of Peacemaking. Containment and Counterrevolution at Versailles, 1918–1919, New York 1967.
- Alan Sharp: The Versailles Settlement. Peacemaking in Paris, 1919, London 1991. ISBN 0-333-42140-X
Siehe auch
Weblinks
Commons: Pariser Friedenskonferenz 1919 – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorien:- Internationale Konferenz (Politik)
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