- International Civil Aviation Organization
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Internationale Zivilluftfahrtorganisation
International Civil Aviation Organization
Organisation de l’aviation civile internationale
ICAO-HauptsitzOrganisationsart Sonderorganisation Kürzel ICAO, OACI, ИКАО, إيكاو Leitung Raymond Benjamin[1] Gegründet 7. Dezember 1944 Hauptsitz Montreal http://www.icao.int/ Die International Civil Aviation Organization (ICAO) (deutsch: Internationale Zivilluftfahrtorganisation) wurde durch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (Chicagoer Abkommen) gegründet und hat ihren Hauptsitz in Montréal (Kanada). Ihr gehören 190 Vertragsstaaten an (Stand 2009).[2] Auf Grund einer am 13. Mai 1947 in Kraft getretenen Vereinbarung hat die ICAO den Status einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen.[3]
Das für Europa zuständige ICAO-Regionalbüro befindet sich in Neuilly-sur-Seine bei Paris. Deutschland wird durch eine ständige Delegation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten, Österreich durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Inhaltsverzeichnis
Geschichtliches
Die ICAO baute auf der 1919 gegründeten CINA (französisch) bzw. ICAN (englisch) auf, die nach 1944 zu Gunsten der ICAO aufgelöst wurde. Ein ausführlicher historischer Abriss findet sich im Artikel über das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
Das Logo
Das ICAO-Logo wurde im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Die aktuelle Form besteht seit 1995. Die fünf Schriftzüge stehen für den Namen der Organisation in den sechs Arbeitssprachen der ICAO:
- Englisch das Akronym des englischen Namens der Organisation (ICAO)
- Französisch das Akronym des französischen Namens der Organisation (OACI)
- Spanisch das Akronym des spanischen Namens der Organisation (OACI)
- Russisch die Transkription des englischen Akronyms ICAO (also nicht das Akronym des russischen Namens der Organisation)
- Arabisch die Transkription des englischen Akronyms ICAO (also nicht das Akronym des arabischen Namens der Organisation)
- Chinesisch den vollen chinesischen Namen der Organisation
Aufgaben
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Erarbeiten und festlegen von verbindlichen Standards für die Luftfahrt, die von den Mitgliedsländern umgesetzt werden müssen
- Regelung der internationalen Verkehrsrechte, der so genannten „Freiheiten der Luft“,
- Entwicklung von Infrastrukturen,
- Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien,
- Zuteilung der so genannten ICAO-Codes für Länder und Flugzeugtypen,
- Entwicklung eines Standards für maschinenlesbare Reisedokumente,
- Definition der Grenzwerte für Fluglärmemissionen (Klasse-I-/-II-/-III-Flugzeuge nach Annex 16).
Weitere Aktivitäten
Die ICAO vergibt alle drei Jahre die Edward-Warner-Medaille für besondere Leistungen in der Zivilluftfahrt.
Organe
Gemäß Artikel 43 des Chicagoer Abkommens setzt sich die ICAO aus einer Versammlung, einem Rat und anderen allenfalls notwendigen Organen zusammen.
Versammlung (Art. 48 f.)
Die Versammlung ist das oberste Organ der ICAO. Sie besteht aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und tritt mindestens alle drei Jahre zusammen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wobei allen Mitgliedstaaten je eine Stimme zusteht. Die wichtigsten Aufgaben der Versammlung sind die Wahl der im Rat vertretenen Mitgliedstaaten, die Prüfung der Berichte des Rates und die Überarbeitung des Chicagoer Abkommens.
Der Rat (Art. 50 ff.)
Der Rat ist das Exekutivorgan und für die laufende Geschäftsführung zuständig. Er gilt als wichtigstes Organ der ICAO. Vertreter aus 36 Staaten werden von der Versammlung für eine dreijährige Amtsdauer gewählt. Dabei sollen sowohl die im Luftverkehr bedeutendsten Staaten als auch Staaten der geografischen Hauptgebiete der Welt angemessen berücksichtigt werden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Rates gehören das Ausführen der Weisungen der Versammlung, eine jährliche Berichterstattung an selbige sowie das Ernennen eines Luftverkehrsausschusses und einer Luftfahrtkommission. Für die Annahme der von der Luftfahrtkommission empfohlenen Änderungen der Annexe bedarf es gemäß Art. 90 einer Zweidrittelmehrheit der Ratsstimmen.
Luftfahrtkommission (Art. 56 f.)
Die Luftfahrtkommission setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen, die vom Rat ernannt werden. Diese Personen müssen über Erfahrung auf wissenschaftlichen und praktischen Gebieten der Luftfahrt verfügen. Sie befassen sich hauptsächlich mit den Änderungen der Annexe des Chicagoer Abkommens.
SAR (Search and Rescue)
Auf dem von ICAO und IMO gemeinsam herausgegebenen International Aeronautical and Maritime Search and Rescue Manual beruht der Betrieb von Such- und Rettungsdiensten in vielen Nationen. Diese Einrichtung, abgekürzt bekannt unter SAR (Search and Rescue)-Dienst, garantiert die schnelle und adäquate Hilfeleistung nach Luft- und Seenotfällen.
ICAO-Alphabet
Das ICAO-Alphabet wurde am 1. März 1956 als internationales Merkwortalphabet von der Flugsicherungskommission der ICAO eingeführt. Seine Verwendung ist im internationalen Funkverkehr unter den Mitgliedstaaten der ITU verbindlich vereinbart. Es wird daher weltweit in der Luftfahrt und in vielen anderen Bereichen, u. a. durch die NATO, als Buchstabiertafel verwendet
ICAO-Codes
Die ICAO-Codes dienen zur eindeutigen Identifizierung von Flugplätzen und Heliports einerseits und Fluglinien andererseits. Die ICAO-Codes werden in erster Linie von Flugkontrollen und zum Planen der Flugroute benutzt und sind nicht zu verwechseln mit den aus nur drei Buchstaben bestehenden IATA-Codes für Flughäfen, mit denen Privatpersonen sehr viel häufiger konfrontiert werden, weil sie auf Reservierungen, Tickets, Zeittafeln am Flughafen etc. benutzt werden.
ICAO-Annexe
Die „Annexe“ (Anhänge) zum internationalen Luftfahrtübereinkommen sorgen für eine international einheitliche Handhabung verschiedenster praktischer Aspekte der Luftfahrt und ermöglichen damit internationalen Flugverkehr ohne spezielle Ausbildungen des Flugpersonals für jedes Land und sichern Mindeststandards an Dienstleistungen für die Luftfahrt. Folgende Annexe gibt es derzeit (Juni 2006):
- Annex 1: Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
- Annex 2: Luftverkehrsregeln
- Annex 3: Meteorologische Dienste
- Annex 4: Luftfahrtkarten
- Annex 5: Messeinheiten zur Verwendung in der Luft und am Boden
- Annex 6: Betrieb von Luftfahrzeugen
- Annex 7: Nationalitäts- und Registrierungskennzeichen von Luftfahrzeugen
- Annex 8: Lufttauglichkeit von Luftfahrzeugen
- Annex 9: Erleichterungen
- Annex 10: Funk
- Annex 11: Luftverkehrsdienste (ATC, Luftraumüberwachung)
- Annex 12: Suche und Rettung (SAR)
- Annex 13: Luftfahrzeug-Unfall und -Vorfall-Untersuchung
- Annex 14: Flugplätze
- Annex 15: Flugverkehrsinformationsdienste
- Annex 16: Umweltschutz
- Annex 17: Sicherheit: Schutz der internationalen Zivilluftfahrt vor illegalen Eingriffen
- Annex 18: Sicherer Lufttransport gefährlicher Güter
Siehe auch
Literatur
- Heiko Schäffer: Der Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Terrorismus: Der Beitrag der International Civil Aviation Organization (ICAO). Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2435-5.
- Heiko Schäffer: Von Kitty Hawk nach Montreal – Der Weg zur International Civil Aviation Organization (ICAO). Transportrecht, Hamburg 2003, Jg. 26, Bd. 26, S. 377–382 (Inhaltsübersicht: PDF-Datei; 129 kB)
Weblinks
Commons: International Civil Aviation Organization – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Homepage der ICAO (englisch/französisch)
- Seite des ICAO-Regionalbüros für Europa (englisch)
- Lärmeinstufung von Flugzeugen nach ICAO (englisch; PDF-Datei, 202 kB)
- ICAO-Codes internationaler Flughäfen
- Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) – ausführende Organisation in Deutschland
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH – ausführende Organisation in Österreich
- skyguide – ausführende Organisation in der Schweiz
- BAZL, ICAO Annexe – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in der Schweiz veröffentlicht die ICAO Annexe
Fußnoten und Einzelnachweise
- ↑ Raymond Benjamin – Secretary general of ICAO. Abgerufen am 29. Januar 2010 (englisch).
- ↑ ICAO Webseite: Contracting states (eng).
- ↑ 8 UNTS 315.
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