International Commission of Zoological Nomenclature

International Commission of Zoological Nomenclature

Die Internationalen Regeln für die Zoologische Nomenklatur (International Code of Zoological Nomenclature, abgekürzt ICZN) sind eine Konvention, durch die die Benennung und Klassifikation aller Tierarten international geregelt wird. Die Regeln, in der Literatur oft auch nur "Code" genannt, legen vor allem fest,

  1. auf welche Weise neue Tierarten wissenschaftlich benannt werden dürfen,
  2. welche Kategorien (Taxa) für jede neue Art definiert bzw. neu benannt werden müssen,
  3. wie die Nomenklatur in wissenschaftlichen Texten aussieht.

Gepflegt werden die Regeln durch die International Commission of Zoological Nomenclature (Bezeichnung ebenfalls ICZN). Durch dieses internationale Regelwerk soll versucht werden, die Namensgebung und die wissenschaftliche Literatur international auf einem einheitlichen und kontinuierlichen Stand zu halten. Gleichzeitig soll sie aber auch die Freiheiten bei der Benennung neuer Arten und ihre Grenzen aufzeigen. In der Botanik gilt entsprechend der Internationale Code der Botanischen Nomenklatur (ICBN).

Innerhalb der Grenzen des Codes sind einige sehr skurrile Namen für Tiere entstanden, Vorschläge wie Gammaracanthuskytodermogammarus loricatobaicalensis wurden jedoch für ungültig erklärt.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt der Regeln für die Zoologische Nomenklatur

Der ICZN ist in 18 Kapitel mit insgesamt 90 Artikeln gegliedert. Die Artikel regeln den Gebrauch von Namen für Taxa aufwärts bis zur Ebene der Überfamilie. Höhere Taxa (von der Unterordnung aufwärts) sind durch die Konventionen nicht abgedeckt.

Die Regeln stellen im wesentlichen detaillierte Vorschriften auf für:

  • Die Verfügbarkeit eines zoologischen Namens
  • Die Gültigkeit eines zoologischen Namens
  • Vorgehensweise bei Synonymen und Homonymen
  • Bildung und Schreibweise von Namen
  • Festlegung von Typen
  • Verfahren bei Ausnahmeregelungen

Die Internationale Kommission für Zoologische Nomenklatur nimmt dabei in keinem Fall Stellung zu Fragen der zoologischen Systematik, sondern lediglich zu deren taxonomischer Handhabung. So liegt es beispielsweise immer im Ermessen des jeweiligen Autors, ob zwei verschiedene Namen die gleiche Tierart bezeichnen, das Regelwerk legt aber fest, welcher in diesem Fall der gültige Name ist.

Wichtige Artikel aus dem ICZN, die die Grundlagen zoologischer Nomenklatur beschreiben, sind:

4.1. Alle Ränge oberhalb der Art haben einen Namen, der nur aus einem Wort besteht und mit einem Großbuchstaben beginnt (Uninomen).

5.1. Arten haben einen zweiteiligen Namen (Binomen), der aus dem Namen der Gattung, beginnend mit einem Großbuchstaben, und dem Artepitheton, beginnend mit einem Kleinbuchstaben, besteht.

5.2. Unterarten haben einen dreiteiligen Namen (Trinomen), der aus dem Binomen und dem Unterartepithet besteht, letzteres beginnend mit einem Kleinbuchstaben.

6.1. Wird eine Untergattung in einem Binomen oder Trinomen genannt, muss sie zwischen Gattungsnamen und Artepithet in Klammern stehen und gilt nicht als Teil des Binomens bzw. Trinomens. Sie beginnt mit einem Großbuchstaben.

11. Um als verfügbarer Name akzeptiert zu werden, muss ein Name bestimmte Voraussetzungen erfüllen; dazu gehört, dass er in einer anerkannten Publikation genannt wurde und das lateinische Alphabet verwendet.

22. Wird das Jahr der Publikation genannt, in der ein Name erstmals geprägt wurde, so steht es hinter dem Autor.

23. Der gültige Name eines Taxons ist stets der älteste verfügbare Name, wenn dieser nicht durch eine andere Regel des Codes oder einen Schiedsspruch der Commission ungültig wurde. Dieses Prioritätsprinzip wird angewendet, um bei Synonymen (unterschiedliche Namen für ein Taxon) festzustellen, welcher Name gültig ist, und um bei Homonymen (derselbe Name für unterschiedliche Taxa) festzustellen, welches Taxon den Namen behält.

25. Wird ein Name in einem Werk erstmals genannt, wird er ausgeschrieben. Im folgenden dürfen Teile eines Binomens oder Trinomens abgekürzt werden, wenn diese Abkürzungen unzweideutig sind. Dem abgekürzten Bestandteil des Namens soll ein Punkt folgen.

27. In einem Namen dürfen keine diakritischen Zeichen verwendet werden.

29. Der Name einer Überfamilie endet auf -oidea, einer Familie auf -idae, einer Unterfamilie auf -inae, einer Tribus auf -ini, und einer Untertribus auf -ina. Er wird gebildet aus dem Wortstamm des Namens der Gattung, die das älteste Publikationsdatum hat, sowie der genannten Endung.

32. Die Schreibweise, die für einen Namen in der ursprünglichen Veröffentlichung verwendet wurde, ist gültig, es sei denn, es besteht einer der folgenden Gründe, die eine Korrektur erforderlich machen:

  • In der Publikation gibt es einen offensichtlichen Fehler, z. B. einen Druckfehler; eine falsche Latinisierung gilt hingegen nicht als Fehler.
  • Ein Name wurde mit einem diakritischen Zeichen publiziert.
  • Ein Name eines höheren Taxons wurde nicht nach den Regeln von Artikel 29 gebildet.

50. Der Autor eines Namens ist die Person, die den Namen zuerst in einer nach Artikel 11 gültigen Weise veröffentlicht.

51. Die Nennung eines Autors hinter dem Namen ist optional. Erfolgt sie, steht kein Satzzeichen zwischen Name und Autor. Autor und Datum werden in Klammern gesetzt, wenn sich die binominale Zusammensetzung des Namens seit der Publikation geändert hat (d. h. ein anderer Gattungsname mit demselben Artepithet verwendet wird).

Kritik am International Code of Zoological Nomenclature

Anhänger der Phylogenetischen Systematik üben Kritik vor allem an den zweiteiligen Artnamen mit der festgelegten Gattungsbezeichnung, da Gattungen im phylogenetischen Sinn künstliche Konstrukte sind und als Einheiten in der Natur ebenso wenig existieren wie alle höheren taxonomischen Rangstufen.

Literatur

  • Otto Kraus (Bearb.), International Commission on Zoological Nomenclature (Hrsg.): Internationale Regeln für die Zoologische Nomenklatur. Angenommen von International Union of Biological Sciences. Offizieller deutscher Text. 4. Auflage. Goecke und Evers, Keltern 2000, ISBN 3-931374-36-X. 

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