- Internationale Ruhrbehörde
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Das Ruhrstatut war ein am 28. April 1949 von Großbritannien, Frankreich, den USA und den Beneluxstaaten in London verabschiedetes Abkommen über die Errichtung einer Internationalen Ruhrbehörde, die im Sommer 1949 ihre Arbeit in Düsseldorf aufnahm. Es begründete ein Aufsichtsrecht über die westdeutsche Schwerindustrie. Sein Zweck war, die europäische Sicherheit zu gewährleisten und die wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten zu fördern.
Vor allem sollte die von den Vertragsparteien eingerichtete Internationale Ruhrbehörde die deutsche Montanindustrie an der Ruhr kontrollieren. Durch das Abkommen wurde die gesamte Kohle-, Koks- und Stahlproduktion der Kontrollbehörde unterstellt, die Art, Menge und Verwendung der rüstungstechnisch verwendbaren Produkte bestimmte.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs forderten die Besatzungsmächte, allen voran die Briten als Besatzer im Ruhrgebiet, dass die „Waffenschmiede des Deutschen Reiches“ unschädlich zu machen sei. Auch die anderen Siegerstaaten verfolgten anfangs dieses Ziel: Frankreich forderte, das Ruhrgebiet von Deutschland abzutrennen; die Sowjetunion wollte die Kohle- und Stahl-Region internationaler Kontrolle unterstellen, und die USA forderten eine Sonderkontrolle über das Ruhrgebiet.
Trotz partieller Produktionsbeschränkungen und -verbote und trotz Demontagen wurde die Stahlproduktion an der Ruhr wieder aufgenommen. Insbesondere die Amerikaner erkannten bald, dass Rohstoffe und Produkte aus der wichtigsten deutschen Industrieregion für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Landes unverzichtbar waren.
Bundeskanzler Konrad Adenauer entsandte ebenfalls Vertreter in die Ruhrbehörde – was ihm vom SPD-Chef Kurt Schumacher die Bezeichnung „Kanzler der Alliierten“ einbrachte.
Mit dem Ruhrstatut war die Demontagepolitik noch nicht vollständig beendet. Noch am 13. Juni 1949 gingen belgische Soldaten gegen deutsche Arbeiter vor, die mit Barrikaden die Demontage eines Hydrierwerks verhindern wollten. Erst durch das Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 wurde die Demontagepolitik beendet.
Schon 1952 wurde die Kontrollbehörde wieder aufgelöst und stattdessen die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (Montanunion) geschaffen, die Keimzelle der Europäischen Union. Das Ruhrstatut wurde 1954 im Rahmen der Pariser Verträge endgültig aufgehoben.
Literatur
- Beate Dorfey: Die Benelux-Länder und die internationale Ruhrbehörde. Kontrolle oder europäische Integration? Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens, Band 52. Klartext-Verlag, ISBN 3-88474-773-8
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