- Invalide
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Invalidität hat zwei Bedeutungen:
- Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.
- Weiterhin: das Gegenteil von Validität im Sinne von „(Rechts-)Ungültigkeit“.
Herkunft des Wortes
Das Wort invalidité beziehungsweise invalide stammt aus dem Französischen und geht auf lateinisch invalidus (= kraftlos, schwach, hinfällig) zurück. Im Mittelalter bedeutete es „verwundet“ (les invalides, „die Verwundeten“), im 18. Jahrhundert gebrauchte man Invalide für dienstuntauglicher, oder ausgedienter Soldat und im 19. Jahrhundert wurde es verdeutscht, (da seit der Renaissance Französisch die Modesprache gehobener Gesellschaften war).
Invaliditätsabsicherungen
Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze über die Gesetzliche Rentenversicherung gegen dauernde Arbeitsunfähigkeit versichert. Früher hieß sie Invaliditätsrente, danach Erwerbsunfähigkeitsrente und heute Erwerbsminderungsrente. Außerhalb der gesetzlichen Versicherung wird eher der Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet.
Siehe auch
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