- Amicus curiæ
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Amicus Curiae (auch amicus curiæ, Pl. Amici Curiae, lat.: Freund des Gerichts) bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Diese Beteiligung kann z. B. als „Äußerung Dritter“ in einem zweiseitigen Verfahren erfolgen.
Der Amicus ist v.a. jemand, der wesentliche fachliche Aspekte des Rechtsstreits und möglicher Entscheidungen hervorhebt. Er kann vertiefte Informationen und Sachkenntnis dem entscheidenden Gericht zur Verfügung stellen. Indes braucht er nicht völlig unabhängig zu sein, maßgeblich ist, nicht Partei zu sein. Amicus ist sogar häufig jemand, dessen Interessen indirekt durch den Rechtsstreit und die Entscheidung betroffen sein könnten. Es ist auch statthaft, eine Interessenseite oder einen Teilaspekt zuzuspitzen und pointiert vorzutragen. Gerade im Widerstreit und in der Gewichtung der Argumente erweist er dem Gericht einen „Freundschaftsdienst“.
Deutschland
Dem deutschen Prozessrecht ist die Figur des Amicus curiae fremd. Sie ist weder mit der Figur des obligatorischen oder fakultativen Beigeladenen bzw. Streitverkündeten in deutschen Prozessordnungen deckungsgleich noch mit der des Nebenintervenienten, des Streitgenossen, des Streithelfers oder des Verfahrensbeteiligten – vgl. § 65 VwGO, §§ 60 f. FGO, §§ 72 f. ZPO.
Deutsche Prozessordnungen bewerten auch nicht die Unterstützer einer Partei, obschon der Gesetzgeber weiß, dass Richter eingeschränktes, meist nur juristisches vertieftes Wissen haben. In solchen Fällen ist durch das Gericht ein unabhängiger Sachverständiger zu bestellen und per Beweisbeschluss die Erstattung eines Gutachtens über entscheidungsrelevante Aspekte anzuordnen. Danach kann er von den Prozessbeteiligten vertieft befragt und seine Expertise geprüft werden. Das Gutachten ist Beweismittel.
Legt hingegen eine Partei selbst ein Sachverständigengutachten (Parteigutachten) oder die Äußerung eines Amicus vor, wird dies als Parteivorbringen gewertet und hat nur geringe Beweiskraft.
Common Law Rechtssysteme
Im angelsächsischen Rechtssystem tritt der Amicus Curiae als eine Art parteiischer Sachverständiger auf, wie z. B. in den USA die Bürgerrechtsorganisation ACLU. Wenn jemand seine Grundrechte verletzt sieht, so kann neben dem Anwalt des Klägers auch ein ACLU-Vertreter das Anliegen vor Gericht unterstützen.
Ist etwa ein Unternehmen an einem Rechtsstreit beteiligt, so können sich auch andere Unternehmen mit ähnlichen Interessen äußern. Das Gericht kann sich seine Freunde allerdings selbst aussuchen, das heißt das Gericht entscheidet allein, wer als Amicus Curiae auftritt bzw. wer nicht in dieser Funktion auftritt.
Im Strafprozess der Vereinigte Staaten ist ein Amicus Curiae ein Helfer des Gerichts, der das Gericht und den Mandanten rechtlich beraten kann, der aber nicht die Funktion eines Verteidigers hat.
Internationale Gerichte
Internationale Gerichte lassen in der Regel Amici Curiae aus Rechtstradition zu.
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