FGO

FGO

Die Finanzgerichtsordnung regelt das Verfahren vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof.

Basisdaten
Titel: Finanzgerichtsordnung
Abkürzung: FGO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht, Gerichtsverfahren
FNA: 350-1
Ursprüngliche Fassung vom: 6. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1477)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1966
Neubekanntmachung vom: 28. März 2001 (BGBl. I S. 442,
ber. S. 2262 und BGBl. 2002 I S. 679)
Letzte Änderung durch: Art. 14 G vom 12. Dez. 2007
(BGBl. I S. 2840, 2856)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2008
(Art. 20 G vom 12. Dez. 2007)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Finanzgerichtsordnung bestimmt den Rechtszug als zweistufig. Während die Finanzgerichte als obere Landesgerichte eingerichtet werden, ist das letztinstanzliche Gericht der Bundesfinanzhof mit Sitz in München. Alle Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind als Senate mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt (Ausnahme: Bundesfinanzhof mit fünf Berufsrichtern). Im Vergleich zu den anderen Gerichtswegen gibt es nur eine Tatsacheninstanz – das Finanzgericht, der sich gleich die Revisionsinstanz anschließt.

Weitgehend bestehen innerhalb der Finanzgerichtsordnung Übereinstimmung mit der Verwaltungsgerichtsordnung, wobei stets dem Umstand Rechnung getragen wird, dass das Abgaben- und Zollrecht im Vordergrund steht. Hinsichtlich weitergehender Regelungen gelten das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung (subsidiär).

Literatur

  • Fritz Gräber (Begr.): FGO. Finanzgerichtsordnung mit Nebengesetzen. Kommentar. 6. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53465-1.
  • Guido Körner: Der Steuerprozess. Gabler Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8349-0467-6.
  • Bernhard Schwarz (Hrsg.): FGO. Kommentar zur Finanzgerichtsordnung. Praxis-Kommentar. 2. Auflage. Loseblatt-Ausgabe. Haufe Verlag, Freiburg i. Br. 2002–2008, ISBN 978-3-448-02239-1.

Weblinks

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