- Internationales Gericht
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Ein internationales Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung, dessen Träger mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen sind. Die Richter haben verschiedene Staatsangehörigkeiten und werden vom Gerichtsträger gewählt.
Inhaltsverzeichnis
Universelle Gerichte
Universelle Gerichte stehen potentiell allen Staaten offen. Allerdings wendet lediglich der IGH das Völkerrecht ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Vertragssystem oder auf Spezialmaterien an.
- Internationaler Gerichtshof in Den Haag, errichtet durch die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945.
- Internationaler Seegerichtshof in Hamburg, errichtet durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982.
- Dispute Settlement Body der Welthandelsorganisation, errichtet durch das Dispute Settlement Understanding, einer Anlage zum Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation vom 15. April 1994.
- Ständiger Schiedshof in Den Haag (kein Gericht im eigentlichen Sinne).
Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen
Neben den universellen Gerichten existieren zahlreiche Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich maximal auf den Geltungsbereich der den jeweiligen Zonen zugrunde liegenden Verträge.
Auswahl:
- Europäischer Gerichtshof in Luxemburg.
- Europäisches Gericht erster Instanz in Luxemburg.
- Gerichtshof der Europäischen Freihandelsassoziation in Luxemburg.
- Gerichtshof der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in Minsk (Weißrussland).
- Gerichtshof der Afrikanischen Union. Der Gründungsakt der Afrikanischen Union von 2000 und ein Zusatzprotokoll von 2003 sahen die Bildung dieses Gerichtshofs vor, der aber mangels Ratifikation des Zusatzprotokolls faktisch nie errichtet wurde. Er soll durch ein Protokoll vom 1. Juli 2008 mit dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker verschmolzen werden zum African Court of Justice and Human Rights; bislang (Stand: 27. Januar 2011[1]) wurde dieses Protokoll von lediglich drei Staaten ratifiziert.
- Gerichtshof der Andengemeinschaft in Quito (Ecuador).
- Zentralamerikanischer Gerichtshof in Managua (Nicaragua).
- Gerichtshof der Karibischen Gemeinschaft in Port of Spain (Trinidad und Tobago).
Gerichte für Menschenrechte
Gerichte für Menschenrechte wurden bisher im Rahmen der drei kontinentalen Menschenrechtssysteme in Europa, Amerika und Afrika errichtet.
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser Gerichtshof wurde errichtet durch die Europäische Menschenrechtskonvention, welche im Rahmen des Europarats ausgearbeitet worden war.
- Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte in San José (Costa Rica). Dieser Gerichtshof wurde errichtet durch die Amerikanische Menschenrechtskonvention, welche im Rahmen der Organisation Amerikanischer Staaten ausgearbeitet worden war.
- Afrikanischer Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker in Arusha (Tansania). Dieser Gerichtshof wurde errichtet durch ein Zusatzprotokoll von 1998 zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, welche im Rahmen der Organisation für Afrikanische Einheit ausgearbeitet worden war. Er nahm 2006 seine Arbeit auf. Durch ein Protokoll vom 1. Juli 2008 soll er mit dem – nicht existenten – Gerichtshof der Afrikanischen Union verschmolzen werden zum African Court of Justice and Human Rights; das Protokoll wurde bislang (Stand: 27. Januar 2011[1]) von lediglich drei Staaten ratifiziert.
Internationale Strafgerichte
- Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag, errichtet durch das Rom-Statut vom 17. Juli 1998.
Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen
- Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag, errichtet durch Resolution 827 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 25. Mai 1993.
- Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha (Tansania), errichtet durch Resolution 955 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 8. November 1994.
Hybride Strafgerichte
Eine dritte Generation internationaler Strafgerichte sind sogenannte gemischt-internationale, semi-internationale oder hybride Strafgerichte. Sie haben sowohl nationale als auch völkerrechtliche Rechtsgrundlagen und setzen sich aus nationalen und internationalen Richterinnen und Richtern zusammen. Letztere werden überwiegend, aber nicht immer von den Vereinten Nationen berufen. Zumeist sind diese hybriden Gerichte Teil des nationalen Gerichtssystems; Träger ist dann allein der jeweilige Staat.
- Gerichte im Kosovo, hybridisiert durch UNMIK Regulations 2000/6 vom 15. Februar 2000, 2000/34 vom 27. Mai 2000 und 2000/64 vom 15. Dezember 2000.
- Serious Crimes Panels bei Gerichten in Dili (Osttimor), errichtet durch UNTAET Regulation 2000/15 vom 6. Juni 2000.
- Sondergerichtshof für Sierra Leone in Freetown (Sierra Leone), errichtet durch ein Abkommen vom 16. Januar 2002 zwischen Sierra Leone und den Vereinten Nationen.
- Rote-Khmer-Tribunal in Phnom Penh (Kambodscha), errichtet durch ein Abkommen vom 6. Juni 2003 zwischen Kambodscha und den Vereinten Nationen.
- War Crimes Chamber beim Staatsgerichtshof in Sarajewo (Bosnien und Herzegowina).
- Oberster Irakischer Strafgerichtshof in Bagdad, der die Möglichkeit der Beteiligung internationaler Richter vorsieht, wenngleich es hierzu bislang noch nicht gekommen ist.
Einzelnachweise
Literatur
- Sarah M. H. Nouwen: 'Hybrid courts': The hybrid category of a new type of international crimes courts. In: Utrecht Law Review 2 (2006) S. 190–214.
- Michael Nunner: Kooperation internationaler Gerichte: Lösung zwischengerichtlicher Konflikte durch herrschaftsfreien Diskurs. Tübingen: Mohr Siebeck, 2009. ISBN 978-3-16-150159-3.
- Cesare P. R. Romano: The Proliferation of International Judicial Bodies: The Pieces of the Puzzle. In: New York University Journal of International Law and Politics 31 (1998/1999) S. 709–751.
- Cesare P. R. Romano, Andre Nollkaemper und Jann K. Kleffner (Hrsg.): Internationalized Criminal Courts: Sierra Leone, East Timor, Kosovo, and Cambodia. Oxford, New York: Oxford University Press, 2004. ISBN 978-0-19-927674-5.
- Philippe Sands, Ruth Mackenzie, Yuval Shany (Hrsg.): Manual on International Courts and Tribunals. London: Butterworths, 1999. ISBN 0-406-92531-3.
Weblinks
- Project on International Courts and Tribunal.
- Radio Netherlands Worldwide – International Tribunals.
- Zeitschrift The Law and Practice of International Courts and Tribunals. Dordrecht: Martinus Nijhoff, 2002 ff. ISSN 1569-1853, Online ISSN: 1571-8034.
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