K.u.k. Militärseelsorge

K.u.k. Militärseelsorge

Die k.u.k. Militärseelsorge war eine Institution der Armee Österreich-Ungarns.

Griechichsch-Orthodoxer Feldkurat

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Die Ausübung der Militärseelsorge und der militärisch-geistlichen Jurisdiktion über alle sich im aktiven Soldatenstande befindlichen Personen innerhalb der Bewaffneten Macht war die Aufgabe der Militärgeistlichkeit. Zu diesem Zweck war die Monarchie in 15 Seelsorgebezirke eingeteilt. Der Friedens-Personalbestand betrug, nach den organischen Bestimmungen von 1892:

  • ein Apostolischer Feldvikar im Rang eines Generalmajors
  • ein Feldkonsistorialdirektor im Rang eines Obersten
  • ein Feldkonsistorialdirektor im Rang eines Majors
  • ein Feldkonsistorialdirektor im Rang eines Hauptmanns

Weiterhin gab es 15 Militärpfarrer, 32 Militärkuraten, 39 römisch-katholische Militärkapläne, 12 griechisch-katholische Militärkapläne, 9 griechisch-orthodoxe Militärkapläne und acht geistliche Professoren.

Der Feldvikar war beratendes Organ des Reichskriegsministeriums. In dieser Funktion wurde er von den Feldkonsistorialdirektoren unterstützt.

Geführt wurde ein jeder Militärseelsorgebezirk von einem römisch-katholischen Militärpfarrer im Majorsrang. Alle anderen Militärgeistlichen standen im Hauptmannsrang. Die Militärpfarrer hatten ihren Sitz bei den Militärterritorialkommanden. Sie hatten die Oberaufsicht über die ihnen unterstellten Geistlichen und führten die Tauf-, Trauungs- und Sterbematrikel. Die Militärkuraten versahen Dienst unter anderem in den Garnisonsspitälern, während für den Dienst bei der Truppe die Militärkapläne verantwortlich waren.

Die in den Militärbildungsanstalten wirkenden römisch-katholischen Geistlichen führten den Titel „geistlicher Professor“.

Adjustierung

Katholische Militärgeistliche

Zu tragen war Klerikalkleidung gemäß der Adjustierungsvorschrift. Sie bestand aus dem schwarzen Talar, dem geistlichen Kollare, sowie einem schwarzseidenem Abbémantel. Zu kirchlichen Funktionen waren die entsprechenden klerikalen Vorschriften zu beachten. Bei Paraden, besonderen Vorstellungen und Feierlichkeiten musste der Geistliche zusätzlich den Militärhut tragen. Bei Meldungen und militärischen Festlichkeiten hatte der Geistliche einen schwarzen, bis an die Knie reichenden, mit einer Reihe von sechs schwarzen Knöpfen und Stehkragen ausgestatteten Rock (Klerikalrock), das Kollare, schwarze Pantalons und den Militärhut zu tragen. Auf Märschen musste neben dem Klerikalrock und dem Kollare auch die Feldkappe und der Mantel mitgenommen werden. Außer Dienst konnte der Klerikalrock oder ein, über das Knie reichender schwarzer Zivilrock getragen werden. Außerdem waren das Kollare und schwarze Pantalons obligatorisch. Als Hut konnte ein Zivilhut verwendet werden.

Der Militärhut glich jenem der Militärärzte, jedoch ohne den Federbusch. In den beiden Ecken gab es je eine goldene Quaste, die aus einer Lage goldener, schwarz durchzogener Schnurfransen bestand. Auf diese wurde eine Reihe von sieben goldenen Bouillons gelegt. Die Feldkappe entsprach weitgehend der Kappe der Infanterieoffiziere mit gelben, kleinen Waffenrockknöpfen.

Der Mantel war aus blaugrauem Tuch gefertigt, im Schnitt wie für die Infanterie und mit Parolis aus schwarzem Samt, Passepoils aus schwarzem Tuch und gelben, glatten Knöpfen ausgestattet. Die Binde bestand aus einem 10,5 cm breiten, glatten, schwarzen Seidenband, dessen Enden mit 8 cm langen Goldfransen besetzt war. Sie wurde um den Leib getragen.

Griechisch-orthodoxe und griechisch-katholische Militärgeistliche

Sie trugen den Talar und die Kopfbedeckung gemäß ihren klerikalen Vorschriften. Die Kopfbedeckung hatte eine kaiserliche Kokarde und war mit einem schwarz melierten Band ausgestattet. Die Feldkappe und der Mantel wie bei den katholischen Militärgeistlichen.

Evangelische Militärprediger

Adjustierung wie katholische Militärgeistliche. Anstelle des Kollares trugen sie eine weiße Halsbinde.

Jüdische Militärseelsorge

Eine seelsorgliche Betreuung jüdischer Soldaten, die erst seit 1788 unter Joseph II. zum Militärdienst zugelassen wurden, war anfangs nicht vorgesehen. Der Bedarf der seelsorglichen Betreuung des steigenden Anteils jüdischer Soldaten an der k.u.k. Armee wurde 1866 intensiv diskutiert und 1875 der erste Feldrabbiner der Reserve ernannt. Die Betreuung jüdischer Soldaten in Friedenszeiten erfolgte durch örtliche zivile Rabbiner.

Islamische Militärseelsorge

Mit der Aushebung bosnischer Rekruten nach der Okkupation Bosnien-Herzegowinas 1881 und somit der Existenz islamischer Soldaten in der k.u.k. Armee wurden spezielle Vorschriften für die Wahrung der religiösen Bedürfnisse und Gebräuche der bosnischen Wehrpflichtigen erlassen. 1882 kam es somit mit der Ernennung eigener Feldimame zur Errichtung einer islamischen Militärseelsorge und zur Errichtung einer eigenen Militärmoschee.

Literatur

  • Johann C. Allmayer-Beck, Erich Lessing: Die K.u.k. Armee. 1848-1918. Verlag Bertelsmann, München 1974, ISBN 3-570-07287-8.
  • Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums in Wien (Militärwissenschaftliches Institut) Band 10 Das k.u.k. Heer 1895. Stocker Verlag, Graz 1997
  • Rest-Ortner-Ilmig: Des Kaisers Rock im 1. Weltkrieg. Verlag Militaria, Wien 2002

Literatur

  • Österreichisches Staatsarchiv/Kriegsarchiv in Wien (Adjustierungsvorschrift für das k.u.k. Heer, III. Teil, Wien 1911)
  • Glenn Jewison, Jörg C. Steiner: The Austro-Hungarian Land Forces 1848-1918
  • Johann C. Allmayer-Beck, Erich Lessing: Die K.u.k. Armee. 1848-1918. Verlag Bertelsmann, München 1974, ISBN 3-570-07287-8.
  • Stefan Rest: Des Kaisers Rock im ersten Weltkrieg. Verlag Militaria, Wien 2002, ISBN 3-9501642-0-0
  • Das k.u.k. Heer im Jahre 1895 Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums in Wien - Leopold Stocker Verlag, Graz 1997

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