- KRG Nr. 46
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Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 ist ein vom Alliierten Kontrollrat erlassenes Gesetz (daher Kontrollratsgesetz) zur Auflösung des Staates Preußen vom 25. Februar 1947 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 262).
Spätestens durch diese Gesetz wurde Preußen auch de jure aufgelöst, nachdem sein Staatsgebiet nach Ende des Zweiten Weltkriegs aufgeteilt worden war und der Staat so nach verbreiteter Ansicht bereits faktisch aufgehört hatte zu existieren.
Einer anderen Ansicht zufolge hatte das Kontrollratsgesetz Nr. 46 diesbezüglich lediglich deklaratorischen Charakter; Preußen habe bereits durch Inkrafttreten des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I, S. 75; siehe Gleichschaltung) aufgehört zu bestehen.[1]
Zur letztgenannten Ansicht ist zu bemerken, dass zwischen dem Bestehen Preußens als Staat und als Rechtssubjekt zu differenzieren ist: Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs nahm den Ländern zwar die Eigenstaatlichkeit, doch existierten die Länder als Rechtssubjekte fort (siehe dazu etwa auch das Lübeck-Urteil des Bundesverfassungsgerichts).
Quellen
- ↑ Dazu Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 663.
Abdruck
Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 ist abgedruckt in:
- Ernst Rudolf Huber: Quellen zum Staatsrecht der Neuzeit, Bd. II: Deutsche Verfassungsdokumente der Gegenwart (1919–1951), Tübingen 1951, S. 648.
Weblinks
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