Gleichschaltung

Gleichschaltung

Gleichschaltung ist ein Begriff, welcher der nationalsozialistischen Terminologie entstammt. Das Wort entstand 1933, als der Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens – also des öffentlichen und privaten Lebens – in der Machteroberungsphase in Deutschland eingeleitet wurde. Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben.

Mit der Gleichschaltung strebte man an, die Aktivitäten des Volkes in großen gemeinsamen Organisationen zusammenzufassen, die zugleich dem nationalsozialistischen Verständnis des Volkswillens entsprechen sollten.

Praktisch bedeutete die Gleichschaltung die Überführung von Organisationen in die bestehenden NS-Organisationen. Entweder erfolgte die Gleichschaltung auf Anweisung oder in vorauseilendem Gehorsam durch sogenannte Selbstgleichschaltung. Andere Verbände und Organisationen reagierten auf den Druck mit der ersatzlosen Auflösung und Beendigung ihrer Tätigkeit. Allgemein betrachtet war damit die Einschränkung oder der Verlust der individuellen Persönlichkeit beziehungsweise der Unabhängigkeit, Mündigkeit und Freiheit eines Menschen durch Regeln und Gesetze sowie sonstige Maßnahmen der Gleichsetzung und Vereinheitlichung der Massen verbunden.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Der Begriff wurde 1933 durch den Reichsjustizminister Franz Gürtner geprägt und verwendet. Als Datum der erstmaligen offiziellen Verwendung kann der 31. März 1933 gesehen werden. An diesem Tag trat das Erste Gleichschaltungsgesetz (Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich) in Kraft, mit dem die deutschen Länder ihre politische Souveränität verloren. Mit diesem Gesetz wurde der Begriff zu einem Synonym für die Maßnahmen der nationalsozialistischen Führung gegen Opposition, andere Parteien, Vereine usw. Gleichschaltung bezeichnet damit nicht nur die administrativen Maßnahmen, sondern steht auch für den damit verbundenen Terror.

Wichtige Schritte der Gleichschaltung

Ausgangspunkt waren die zwei Gleichschaltungsgesetze vom 31. März 1933 und vom 7. April 1933, mit denen zuerst die Länder ihrer relativen Souveränität beraubt wurden und später die Entsendung von Reichsstatthaltern beschlossen wurde. Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. Die Regelung der Staatsangehörigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats, so dass laut Verordnung vom 5. Februar 1934[1] der Eintrag in den Standesregistern auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinheitlicht wurde. Bis dahin verliehen die Länder ihre jeweilige Staatsangehörigkeit, so dass es in Deutschland Bayern, Braunschweiger, Badener, Preußen, Sachsen usw. gab, aber trotz des seit 1871 bestehenden deutschen Nationalstaates noch keine als Deutsche ausgewiesenen Staatsbürger. Der Abschluss der „Gleichschaltung der Länder“ kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden.[2] Legalisiert wurde die „Gleichschaltung der Länder“ über § 2 der Reichstagsbrandverordnung, wonach die Reichsregierung in die Kompetenzen der Länder eingreifen konnte, sofern diese nicht für Ordnung und Sicherheit sorgen konnten. Die „Gleichschaltung von Partei und Staat“ erfolgte am 1. August 1934 mit der Auflösung aller Parteien und der Erklärung der NSDAP zur Körperschaft öffentlichen Rechts. Zudem wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers verschmolzen.[2] Weitere bedeutende Maßnahmen der Gleichschaltung war die Beseitigung der pluralen Gesellschaft mit der Auflösung der Gewerkschaften in die Deutsche Arbeitsfront und der Zwangsvereinigung der Agrarverbände in den Reichsnährstand. Mit der Ernennung von Joseph Goebbels zum Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda am 13. März 1933 wurde zudem mit der Errichtung der Reichskulturkammer die Gleichschaltung des kulturellen Lebens begonnen.

Die entscheidende Voraussetzung für die Maßnahmen war das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933, das Hitler gesetzgeberische und vertragliche Vollmachten verschaffte, die er dann zur weiteren Beseitigung des Pluralismus und der Demokratie einsetzte. Auf die Gleichschaltung reagierten die betroffenen Vereine und Organisationen oftmals mit einer nachgiebigen Position, um einem Verbot und der Auflösung zu entgehen. Beispiele dafür sind z. B. der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund[3] oder die Organisationen der Arbeiterkultur.

Beispiele

Mit der Gleichschaltung wurden auch unpolitische Bürger, z. B. die im ADAC organisierten Kraftfahrer im gleichgeschalteten Nationalsozialistischen Kraftfahrer-Korps (NSKK), erfasst und ideologisch beeinflusst. Andere Beispiele sind der „Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten“, der 1934 gleichgeschaltet wurde, sowie die Studentenverbindungen, die entweder aufgelöst oder als sogenannte Kameradschaften dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) angegliedert wurden.

In Vereinen wurde das Führerprinzip Mitte des Jahres 1933 umgesetzt. Dies äußerte sich formal darin, dass der Vorsitzende des Vereins „entsprechend der Gleichschaltung neugewählt“ wurde. Seine Vertreter ernannte er dann, was „der Genehmigung der höheren Stellen unterlag“. Danach nannte er sich nicht mehr „Vorsitzender“ sondern „Führer“.[4]

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gleichschaltung der Massenmedien, insbesondere der Zeitungen und Zeitschriften und die Aufhebung der Pressefreiheit. Weiterhin vergab die Reichsschrifttumskammer das „Recht zur weiteren Berufsausübung“ an Schriftsteller, wobei „Nichtarier“ ab 1934 konsequent ausgeschlossen wurden. Literatur wurde unter bestimmte Themenvorgaben gestellt, wie z. B. Blut-und-Boden-Ideologie, Krieg und soldatisches Heldentum sowie Volksgemeinschaft. Bücher, die diesen Vorgaben nicht entsprachen, wurden aus den Bibliotheken entfernt; am 10. Mai 1933 wurden in einer „Aktion wider den undeutschen Geist“ der Deutschen Studentenschaft zehntausende Bücher öffentlich verbrannt.

Weitere Beispiele für die Durchdringung der Gesellschaft sind die Hitler-Jugend (HJ), die als einzige anerkannte Jugendorganisation agieren durfte und der ihr untergliederte Bund Deutscher Mädel (BdM).

Die sogenannten Volksdeutschen

Mit der Neuordnung der deutschen Staatsangehörigkeit dürfte sich die in der nationalsozialistischen Volkstumspolitik zur Vollendung kommende Vereinheitlichung dessen, was unter einem „Deutschen“ zu verstehen sei, am folgenreichsten ausgewirkt haben. Diese Frage war zunächst nach dem Ersten Weltkrieg zu einer nationalstaatlichen aufgewertet worden, als mit den in Ostmitteleuropa neu gegründeten Nationalstaaten deren deutschsprachige Minderheiten der jeweiligen Nationalität zugeschlagen wurden. Sie galten jetzt von Deutschland aus in vereinheitlichender Terminologie im Unterschied zu den „Reichsdeutschen“ als „Volksdeutsche“. So ebnete der 1933 aus dem Zusammenschluss verschiedener landsmannschaftlicher Vereinigungen zustande gekommene Bund Deutscher Osten alle geografischen, historischen, siedlungsgeschichtlichen Besonderheiten der weit voneinander getrennten Siedlungsgebiete und ihrer Bevölkerungen ein, indem, wie der Name zeigte, der Osten jenseits der Reichsgrenzen verallgemeinernd zu einem „deutschen“ erklärt wurde. In die Fassung des Generalplans Ost vom Dezember 1942 wurden dann über die östlichen Siedlungsgebiete hinaus alle Regionen in Europa einbezogen, in denen volksdeutsche Minderheiten lebten, die dem „Heiligen germanischen Reich deutscher Nation“ (Heinrich Himmler 1942; vgl. Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) zugeschlagen werden sollten.

Problematik der Verwendung des Begriffs

Wie fast alle Begriffe, die durch die nationalsozialistischen Machthaber geprägt wurden, ist auch der Begriff der Gleichschaltung in seiner Verwendung äußerst problematisch. Imanuel Geiss bezeichnet ihn als „verharmlosende Umschreibung für die faktische Unterwerfung aller Organe und relevanten Gruppen unter die NS-Herrschaft.“[5] Entsprechende Vorsicht muss bei der Verwendung des Begriffs angewandt werden, ähnlich der Problematik mit dem Begriff „Machtübernahme“, um die verharmlosende Intention nicht zu tradieren. Ein gängiges Mittel dazu ist die Verwendung von Anführungszeichen.[6]

Verwendung des Begriffs nach 1945

Nach 1945 wurde der Begriff Gleichschaltung aufgegriffen und (jeweils pejorativ) zur Beschreibung verschiedener Sachverhalte verwendet. Insbesondere der Prozess der Umwandlung der demokratischen Parteien in Blockparteien[7][8], der Unterstellung der Massenorganisationen[9], Verwaltungen, Justiz[10] und Medien unter die Kontrolle des Regimes in der SBZ/DDR und den anderen Staaten des Ostblocks[11] werden als Gleichschaltung dieser Organisationen und Institutionen bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs ist jedoch nicht einheitlich. So kennt ein Nachschlagewerk der Geschichtswissenschaft den Begriff ausschließlich aus der Zeit des Nationalsozialismus.[12]

Die Verwendung des Begriffs ist auch ein Phänomen der Alltagssprache oder des Histotainment.[13] In der Alltagssprache wird der Begriff für die Vorgänge der Vereinheitlichung des politischen und gesellschaftlichen Lebens in der sowjetischen Einflusszone nach 1945 genannt. Aufgrund eines semantischen Positivismus wird Gleichschaltung nicht als feststehender Begriff für die Vorgänge zwischen 1933 und 1934 gesehen, sondern als Synonym für „Gleichmacherei“, „Vereinheitlichung“ usw.

Zu Kritik kam es an Eva Herman, als sie 2007 in einer Sendung des ZDF über eine – aus ihrer Sicht – aktuell „gleichgeschaltete Presse” sprach (vgl. Pressefreiheit).[14][15]

Ein anderer Bereich für die Verwendung des Begriffs für die Zeit nach 1945 ist die primär ideologisch motivierte Literatur der Zeit des Ost-West-Konflikts.[16][17]

Rechtsgrundlagen

Siehe auch

Literatur

  • Karl Dietrich Bracher, Wolfgang Sauer, Gerhard Schulz (Hrsg.): Die nationalsozialistische Machtergreifung. Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933/34. Westdeutscher Verlag, Köln u. a. 1960 (= Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft 14, ISSN 0522-9677); 3 Bände. Ullstein, Berlin u. a. 1974).
  • Martin Broszat: Der Nationalsozialismus. Weltanschauung, Programm und Wirklichkeit. 4. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1961.
  • Dirk Erb (Hrsg): Gleichgeschaltet. Der Nazi-Terror gegen Gewerkschaften und Berufsverbände 1930 bis 1933. Eine Dokumentation. Steidl, Göttingen 2001, ISBN 3-88243-776-6.
  • Kurt Sontheimer: Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik. Die politischen Ideen des deutschen Nationalismus zwischen 1918 und 1933. 4. Aufl., Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1994, ISBN 3-423-04312-1 (= dtv 4312 dtv-Wissenschaft). (Zu den Voraussetzungen der Selbstgleichschaltung.)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934, in Kraft getreten am 7. Februar 1934.
  2. a b Brockhaus Geschichte, S. 300, Sp. 1, Mannheim/Leipzig 2003.
  3. Klaus Hildebrand, Das Dritte Reich, in: Oldenbourg Grundriss der Geschichte Bd. 16, München 2003, S. 9.
  4. Dokumentiert beispielsweise in: „Gleichschaltung“ im Protokollbuch der Kameradschaft ehemaliger Soldaten Lunestedt (online) oder „Gleichschaltung“ im Protokollbuch des Turnvereins Westerbeverstedt (online).
  5. Imanuel Geiss: Geschichte griffbereit – 4. Begriffe. Art. Gleichschaltung, Gütersloh 2002, S. 975
  6. Siehe Klaus Hildebrand, Das Dritte Reich, S. 1 ff.; OGG wird als Einführung in die verschiedenen historischen Epochen für Studierende der Geschichtswissenschaft verwendet und kann damit in der Verwendung von Begrifflichkeiten und der Darstellung der gängigen Thesen als maßgeblich angesehen werden.
  7. Vgl. z. B. Michael Richter, Die Ost-CDU 1948–1952: Zwischen Widerstand und Gleichschaltung, ISBN 3-7700-0899-5.
  8. Stefan Creuzberger, Manfred Görtemaker (Hrsg.), Gleichschaltung unter Stalin? – Die Entwicklung der Parteien im östlichen Europa 1944–1949, Paderborn [u. a.] 2002; in diesem Werk findet jedoch trotz des Titels keinerlei begriffsgeschichtliche Auseinandersetzung statt. Einer der Autoren setzt in seinem Artikel „Gleichschaltung“ jedoch in Anführungszeichen.
  9. Vgl. Wolf Oschlies, Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien (Hrsg.), Berichte des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien, Band 52: „Der blockierte Transmissionsriemen – Der Kampf um die erneute Gleichschaltung der tschechoslowakischen Gewerkschaften“, Köln 1969.
  10. Vgl. Dieter Pohl, Justiz in Brandenburg 1945–1955: Gleichschaltung und Anpassung in einer Landesjustiz, München 2001, ISBN 3-486-56532-X.
  11. Vgl. Dezsö Korbuly, Ungarns schrittweise Gleichschaltung durch die Kommunisten 1945–1948, München 1970.
  12. Der Große Plötz – Die Datenenzyklopäde der Weltgeschichte, Freiburg 1998, S. 893 ff. und 903.
  13. Siehe auch das hebräische Wort „גלייכשאלטונג“, das lediglich den deutschen Begriff in die hebräische Schrift transkribiert.
  14. Eva Herman über die Gleichschaltung im Dritten Reich
  15. Nazi-Vokabular „Gleichschaltung“
  16. Bernd Stöver, Der Kalte Krieg 1947–1991: Geschichte eines radikalen Zeitalters, Beck’sche Reihe, C.H. Beck, 2007, ISBN 3-406-55633-7, S. 50.
  17. Yvan Vanden Berghe, Der Kalte Krieg: 1917–1991. Aus dem Niederländ. übers. von Martine Westerman, Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2002, ISBN 3-935693-81-8, S. 104, 370 f.

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