Kabinettskrieg

Kabinettskrieg

Der Kabinettskrieg ist ein Typus des Krieges in Europa, der die Epoche des Absolutismus, vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution bestimmte. In älteren Darstellungen reicht das Zeitalter der Kabinettskriege nur bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts.[1] Die Kriege hatten eine begrenzte Zielsetzung und strebten eine weitgehende Schonung von Menschen und Sachwerten an.[2]

Inhaltsverzeichnis

Charakterisierung

Der Kabinettskrieg kann durch eine Vielzahl der folgenden Eigenschaften gekennzeichnet werden:

  • kleines stehendes Heer[3]
  • meist adeliges Offizierskorps
  • zurückhaltende Kriegsführung
  • beschränkte Kriegsziele und häufig wechselnde Koalitionen zwischen den Kriegsparteien
  • Verrechtlichung und „Hegung“ des Krieges
  • Nichtbeteiligung der Öffentlichkeit.[4]

Der Kabinettskrieg koexistierte stets mit kontrastierenden Erscheinungen; der Kleinkrieg (etwa der leichten Kavallerie) behielt stets ein wilderes Gepräge, und außerhalb Europas kannte man erst gar keine rechtliche oder zivilisatorische Beschränkung.

Begriffsgeschichte

Der Begriff spielt auf die Kabinettsregierung des Absolutismus an (vergleiche Kabinettsjustiz, Kabinetts-Ordre) und konnotiert insbesondere die „Geschäftsmäßigkeit“ und Begrenztheit des Krieges, die mit den Religionskriegen, die vorausgingen, und dem revolutionären Volkskrieg, der folgen sollte, einen denkwürdigen Kontrast bildet. Wenn Kabinettskrieg in einem weiteren Sinne gebraucht wird, so sind es diese Merkmale, zusammen mit der Nichtbeteiligung der Öffentlichkeit, die gemeint sind.

Die Bezeichnung hat ihren Ursprung darin, dass die meisten Kriege dieser Zeit, dem Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung, auf scheinbar rationalen und abgewogenen Entscheidungen der Herrscher und ihrer Berater im Kabinett beruhten. War noch der Dreißigjährige Krieg aufgrund von Religionsstreitigkeiten ausgebrochen und zuletzt durch wilde Plünderungen und marodierende Heere gekennzeichnet, so wurden die Kriege des 18. Jahrhunderts meist begrenzter und gezielter geführt.

Abgrenzung zu Religions- und modernen Kriegen

Dennoch verursachten auch diese Kriege enormes Leid bei der betroffenen Zivilbevölkerung, direkt auf Grund der Durchzüge der Heere, indirekt wegen der Rekrutierungen und der Steuereintreibung. Doch waren Greuelszenen, wie sie die Religionskriege kennzeichneten, die Ausnahme. Der Normalfall war ein weitgehend „korrektes“ Verhalten.

Kabinettskriege wurden nur noch für begrenzte Ziele geführt, das prinzipielle Existenzrecht des Gegners wurde – auch dies anders als noch während der Religionskriege – nicht mehr bestritten. Auch waren Allianzen zwischen ehemaligen Kriegsgegnern schnell möglich, wenn dies dem jeweiligen Souverän Vorteile versprach. Angebliche Erbfeindschaften der Völker, wie sie vielfach die Kriege des 19. und 20. Jahrhunderts prägten, waren im Zeitalter der Kabinettskriege nicht relevant.

Geführte Kabinettskriege

Zu den Kabinettskriegen im engeren Sinne werden meist die folgenden Kriege im Europa der Zeit zwischen 1650 und 1792 gezählt:

Die Zeit der französischen Revolution sorgte für das Ende der Kabinettskriege. Die anschließenden Revolutionskriege sowie die napoleonischen Koalitionskriege und Befreiungskriege wurden nicht mehr allein aufgrund von Kabinettsentscheidungen geführt, der Volkswille trat als entscheidendes Merkmal hinzu, selbst in weiterhin autokratisch regierten Staaten wie Preußen oder Österreich. Als später Nachzügler der Kabinettskriege wird allerdings manchmal der Krimkrieg bezeichnet, der auf eng begrenztem Raum und mit begrenzten Zielen geführt wurde und nur geringe Leidenschaften bei den Völkern der beteiligten Staaten auslöste.

Siehe auch: Liste der Kriege, Liste von Schlachten

Literatur

  • Fiedler, Siegfried: Kriegswesen und Kriegführung im Zeitalter der Kabinettskriege; in: Heerwesen der Neuzeit, Band 2; Koblenz, 1986.

Einzelnachweise

  1. vgl. Erich Bayer (Hg.): Wörterbuch zur Geschichte: Begriffe und Fachausdrücke (= Kröners Taschenbuchausgabe Band 289); Stuttgart 1965; S. 251.
  2. vgl. Fiedler 1986
  3. Die unternehmerisch geführten Söldnergruppen wandelten sich rasch und gründlich zu disziplinierten und zivilisierten Regimentern, nur die Position des Chefs (Oberst-Inhabers) erinnerte noch an deren Vorgeschichte. Vgl. Meier-Welcker im Handbuch zur deutschen Militärgeschichte Bd. 1 (1979).
  4. Grundlegend für den Absolutismus; vgl. Reinhart Koselleck, Kritik und Krise (1954).

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