- Kabinettsystem
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Als Kabinettsystem bezeichnet man die Herrschaft des Monarchen mit einem persönlichen Beratergremium. Die Bezeichnungen wie Geheimer Rat, Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, Geheimer Staatsrat oder Kabinettsminister wechselten. Gemeinsam war, dass persönliches Regiment und Staatsregierung miteinander verbunden waren. Diese Art der Herrschaft ist typisch für den Absolutismus.
In Preußen versuchte Freiherr vom Stein, es 1808 abzuschaffen, doch persönliche und staatliche Herrschaft blieben eng verbunden. Das zeigte sich einerseits im preußischen Verfassungskonflikt, wo Otto von Bismarck mit der Lückentheorie die persönliche Autorität des Monarchen über die des Verfassungsorgans, des Parlamentes, setzte. Andererseits schaffte sich der preußische König, als Bismarck den Einfluss des Monarchen auf die Regierung mehr und mehr zurückdrängte, mit dem Militärkabinett, dem Zivilkabinett und 1889 mit dem Marinekabinett Organe für sein persönliches Regiment.
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