- Kabinettsprinzip
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Nach dem Kabinettsprinzip werden Beschlüsse der Regierung von allen Kabinettsmitgliedern durch Mehrheitsbeschlüsse gefasst. Weicht der Bundeskanzler von der Mehrheitsmeinung ab, kann er seine Richtlinienkompetenz in Anspruch nehmen.
Siehe auch: Kanzlerdemokratie, Kanzlerprinzip
Kategorie:- Politik (Deutschland)
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