Kabinettsprinzip

Kabinettsprinzip

Nach dem Kabinettsprinzip werden Beschlüsse der Regierung von allen Kabinettsmitgliedern durch Mehrheitsbeschlüsse gefasst. Weicht der Bundeskanzler von der Mehrheitsmeinung ab, kann er seine Richtlinienkompetenz in Anspruch nehmen.

Siehe auch: Kanzlerdemokratie, Kanzlerprinzip


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