- Kammermusiker
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Kammermusiker ist ein Ehrentitel für Instrumentalisten, der die bisherige Arbeit oder das Lebenswerk auszeichnet. Der Titel wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich von staatlichen oder städtischen Institutionen verliehen, in der DDR konnten etablierte Musiktheater diese Bezeichnung selbst verleihen; in früheren Zeiten wurde der Titel auch von Fürsten oder Königen verliehen.
Eine Steigerung des Ehrentitels Kammermusiker ist in manchen Ländern der Titel des Kammervirtuosen.
Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff Kammermusiker auch alle Musiker, die Kammermusik (Musik in klein besetzten Ensembles) machen.
Siehe auch
Kategorien:- Musikberuf
- Musikpreis
- Titel
- Interpret klassischer Musik
- Kammermusik
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