- Andienungspflicht
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Eine Andienungspflicht (von sich andienen = anbieten) ist entweder eine gesetzliche Vorschrift oder eine privatrechtliche Verpflichtung.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Vorschriften
Bei der Abfallbeseitigung ist die Andienungspflicht die Verpflichtung, einen Sonderabfall über eine bestimmte Anlage, Sondermülldeponie, Sonderabfallverbrennungsanlage oder eine vorgeschriebene Abfallbeseitigungsgesellschaft entsorgen zu lassen. Die Andienungspflicht für Abfälle zur Beseitigung wird von Amt für Abfallwirtschaft in der Abfallsatzung des Kreises oder der Kommune festgelegt.
Privatrechtliche Verpflichtungen
Aktienhandel
Im Aktienhandel kann eine Andienungspflicht für Aktien zu Gunsten einer bestimmten Person oder eines Unternehmens für den Fall der beabsichtigten Veräußerung vereinbart sein. Der übertragungswillige Aktionär teilt seine Übertragungsabsicht unter Angabe der Anzahl zu übertragender Aktien den Aktionären mittels eingeschriebenem Brief mit. Sofern ein Dritter sein Interesse bekundet hat, sind zusätzlich dessen Person und dessen Offerte zu nennen.
Versicherungswesen
Die Andienungspflicht im Außenhandel bestimmt, dass bei einer abgeschlossenen Ausfuhrkreditversicherung das versicherte Unternehmen verpflichtet ist, alle Transporte über das angegebene Versicherungsunternehmen zu versichern. Außerdem muss es alle unter den Vertrag fallenden Transporte bei der Versicherung angeben.
Genossenschaftswesen
In den Satzungen von landwirtschaftlichen Genossenschaften ist festgelegt, daß sämtliche zum Verkauf bestimmten Produkte während der Mitgliedschaft an selbige zu liefern sind. Eine praktische Bedeutung hat dies insbesondere bei Molkereigenossenschaften, wo bei einem Verstoß empfindliche Vertragsstrafen vorgesehen sind und bei genossenschaftlich organisierten LPG-Nachfofgebetrieben in den neuen Bundesländern [1]. Viehverwertungsgenossenschaften bestehen trotz der satzungsgemäßen Verpflichtung nicht auf der Andienungspflicht.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
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