Kapitaldelikt

Kapitaldelikt

Kapitalverbrechen ist ein historisch begründeter, mittlerweile nur noch umgangssprachlicher Begriff für eine besondere schwere, nach damaligem Recht mit dem Tode (Dekapitation) zu ahndende Straftat, beispielsweise für Mord, Vergewaltigung oder Verschwörung. Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen capitalis – deutsch: hauptsächlich; das Haupt (caput), den Kopf betreffend – ab. Ein Kapitalverbrechen ist also per Wortbedeutung ein Hauptverbrechen. Ursprünglich bezeichnete der Begriff mit dem Verlust des Lebens zu ahndende Straftaten.

Mit Kapital im Sinne von Geld hat der Begriff hingegen nichts zu tun.


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