- Kapitaldienst
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Als Kapitaldienst bezeichnet man die finanzielle Gesamtbelastung eines Kreditnehmers (Unternehmen oder Privatperson) aus aufgenommenen Krediten. Diese besteht aus Zinsen und allen Nebenkosten sowie gegebenenfalls der Tilgung.
Der Kapitaldienst darf die Kapitaldienstgrenze nicht übersteigen, da sonst Zins und Tilgungsleistungen nur durch Abbau des Vermögens oder durch zusätzliches Eigen- oder Fremdkapital bezahlt werden müssen. Falls dies nicht möglich ist, droht die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz).
Siehe auch
Kategorie:- Kreditgeschäft
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