Kapitaldienstgrenze

Kapitaldienstgrenze

Unter Kapitaldienstgrenze versteht man das maximale Kreditvolumen eines Unternehmens, mit anderen Worten, wie viel Fremdkapital und damit verbundene Tilgungsbelastungen eine Unternehmung erwirtschaften kann.

Die Kapitaldienstgrenze wird wie folgt berechnet:

    Eigenkapitalmehrung
   + Fremdzins
   = langfristig tragbare Kapitaldienstgrenze
   + Afa für Gebäude und bauliche Anlagen
   = mittelfristig tragbare Kapitaldienstgrenze
   + Afa für techn. Anlagen und Maschinen
   + Afa für andere Anlagen
   = kurzfristig tragbare Kapitaldienstgrenze

Der Kapitaldienst sollte nie die Kapitaldienstgrenze übersteigen, da sonst Zins und Tilgungsleistungen nur durch Abbau des Vermögens oder durch zusätzliches Eigen- oder Fremdkapital bezahlt werden müssen. Falls dies nicht möglich ist droht die Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität).


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