- Kapitaldienstgrenze
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Unter Kapitaldienstgrenze versteht man das maximale Kreditvolumen eines Unternehmens, mit anderen Worten, wie viel Fremdkapital und damit verbundene Tilgungsbelastungen eine Unternehmung erwirtschaften kann.
Die Kapitaldienstgrenze wird wie folgt berechnet:
Eigenkapitalmehrung + Fremdzins = langfristig tragbare Kapitaldienstgrenze + Afa für Gebäude und bauliche Anlagen = mittelfristig tragbare Kapitaldienstgrenze + Afa für techn. Anlagen und Maschinen + Afa für andere Anlagen = kurzfristig tragbare Kapitaldienstgrenze
Der Kapitaldienst sollte nie die Kapitaldienstgrenze übersteigen, da sonst Zins und Tilgungsleistungen nur durch Abbau des Vermögens oder durch zusätzliches Eigen- oder Fremdkapital bezahlt werden müssen. Falls dies nicht möglich ist droht die Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität).
Kategorie:- Kreditgeschäft
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