- Kartellträger
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Der Kartellträger ist bei einem Zweikampf der Beauftragte des Beleidigten, der das Überbringen der Forderung übernimmt.
Nachdem Duelle verboten worden waren, ging ein Kartellträger nur noch straflos aus einem Ehrenhandel aus, wenn er sich nachweislich ernsthaft um die Verhinderung des Duells bemüht hatte.
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