- Kassationshof (Belgien)
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Der Kassationshof (niederländisch: Hof van Cassatie, französisch:Cour de cassation) ist das höchste ordentliche Gericht Belgiens. Als Vorbild diente ursprünglich die französische Cour de cassation. Seine Zuständigkeiten ähneln seinem französischen Gegenstück.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Das Gericht umfasst drei Kammern mit 16 Richtern. Jede Kammer hat eine niederländische und eine französische Abteilung. Jede Kammer hat einen Präsidenten (President) und jede Abteilung einen Obmann. An der Spitze des Gesamtgerichts steht ein Erster Präsident.
Die Generalanwaltschaft (niederländisch parket generaal, französisch parquet général) wird von einem Generalanwalt (procureur-generaal - procureur-general geleitet, der ein Richter ist, aber nicht selbst Fälle verhandelt.
Anwaltschaft
Grundsätzlich muss jede Partei sich vor dem Kassationshof durch einen dort zugelassenen Anwalt (advocaat bij het Hof van Cassatie - avocat à la Cour de Cassation) vertreten lassen.
Zuständigkeit
- Der Kassationshof entscheidet in letzter Instanz über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Appellationsgerichte oder des Arbeitsgerichts. Dabei kann der Kassationshof die Entscheidungen entweder kassieren oder bestätigen, nicht jedoch selbst durchentscheiden. Möglich ist auch eine Teilkassation (gedeeltelijke cassatie - cassation partielle). Jedes Mal nach einer Kassation entscheidet das Gericht, dessen Entscheidung kassiert worden ist erneut, wobei die erste oder zweite Entscheidung des Kassationshofs nicht rechtlich bindend ist, sondern erst die dritte.
- Der Kassationshof entscheidet auch in Zweifelsfällen über die Rechtswegzuständigkeit zu den ordentlichen Gerichten oder den Verwaltungsgerichten.
- Der Kassationshof kann wegen EG-Rechts Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof oder wegen belgischen Verfassungsrechts an den Schiedshof richten.
Siehe auch
Weblink
Kategorien:- Recht (Belgien)
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- Oberstes Gericht
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