- Kassation
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Kassation (von lateinisch cassare = kaputt machen, vernichten, ungültig machen) bezeichnet
- im Archivwesen Vernichtung von Unterlagen, siehe Kassation (Archiv)
- die Ungültigkeitserklärung von Urkunden
- eine musikalische Gattung, siehe Kassation (Musik)
- die bedingungslose Entlassung von Beamten aus dem Staats- bzw. Militärdienst
- in der Rechtswissenschaft die Aufhebung einer Entscheidung ohne eine neue Sachentscheidung des Kassationsorgans ähnlich der Revision, meist ein Gericht, daher Kassationsgericht; eine solche Entscheidung wird als kassatorische Entscheidung bezeichnet
- Kassatorische Wirkung
- Verwaltungsgerichtshof (Österreich)
- Kassationshof (Belgien)
- Kassationshof (Türkei)
- Kassationsgericht (Bulgarien)
- Kassationshof (Frankreich)
- Corte Suprema di Cassazione (Italien)
- Kassationsgericht des Kantons Zürich (soll per 1. Januar 2011 abgeschafft werden, vgl. Schweizerische ZPO)
- Schweizerisches Bundesgericht in einem Großteil der Verfahren
- früher (bis 1852): Rheinischer Revisions- und Kassationshof
- DDR: Oberstes Gericht überwiegend, Bezirksgerichte teilweise
- umgangssprachlich im weiteren Sinne etwas zurückziehen oder verbieten
- in der Vertragsgestaltung eine Verwirkungsklausel, siehe kassatorische Klausel
- im Eisenbahnbereich die Außerdienststellung und anschließende Verschrottung einer Lokomotive
Siehe auch:
Wiktionary: Kassation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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