- Kavaliersdelikt
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Ein Kavaliersdelikt ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die von der Allgemeinheit als geringfügiger, legitimer Gesetzesverstoß akzeptiert oder sogar befürwortet wird, mithin nicht als unmoralisch gilt.
Etymologie
Der Begriff hat seine Wortherkunft in Vergehen von Adligen, die nicht zum Ehrverlust führten – der Täter blieb „Kavalier“, beispielsweise nach einer illegitimen Vaterschaft mit einer Frau niedrigen Standes.
Der Begriff des Kavaliersdelikts rührt vom natürlichen Verbrechensbegriff her: Das Kavaliersdelikt ist Teil der Delikte, die keinen immanenten Unrechtsgehalt (sog. delicta mala per se) haben, sondern einfach gesetzlich verboten sind (delicta mala mere prohibita).
Eigenschaften, Veränderung, Abgrenzung
Kavaliersdelikte werden häufig mit Bagatelldelikten gleichgesetzt, die aus Bequemlichkeit begangen werden (Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung u.Ä.). Regelmäßig treffen Kavaliersdelikte aber die Allgemeinheit, so dass der Schaden zwar durch öffentliche Mittel kompensiert werden kann, der Unrechtsgehalt aber trotzdem vorhanden ist.
Das Empfinden für ein Kavaliersdelikt ist zeitlichen und gesellschaftlichen Schwankungen unterworfen. Gegenwärtig betrachten viele Menschen falsche Angaben in Steuererklärungen, das Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder das private Kopieren von Kinofilmen als Kavaliersdelikte.
Negative Abgrenzung
Der Begriff wird häufig in negierter Form gebraucht, beispielsweise „Umweltverschmutzung ist kein Kavaliersdelikt“ oder „Betrunken Auto zu fahren ist kein Kavaliersdelikt“.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Allgemeine Strafrechtslehre
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