- Kinderbetreuung
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Kinderbetreuung ist als zusammenfassender Begriff für die pflegende, beaufsichtigende, erziehende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern zu verstehen. Kind ist nach deutschem Recht in der Regel jeder junge Mensch, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 7 Abs. 1 SGB VIII). Kinderbetreuung erfolgt zuerst und zumeist in der Familie, in der Vergangenheit und in reicheren Familien auch durch Kindermädchen. Heute ist neben der Erziehung in der Familie die Form der öffentlich oder privat organisierten Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Kindertagespflege vorherrschend. In Österreich und der Schweiz wird hierfür ebenfalls der Begriff "Kinderbetreuung" oder auch "familienexternen Tagesbetreuung" verwendet. Auch gibt es vereinzelt den Begriff "fremdbetreut", der jedoch häufig in negativem Zusammenhang genutzt wird.
Inhaltsverzeichnis
Kontroversen
Die Kontroverse zur öffentlichen Kinderbetreuung wird politisch, ideologisch und fachlich geführt. Die Einstellungen zur Betreuung von Kindern variieren erheblich von Staat zu Staat. Eine außerfamiliale frühkindliche Erziehung wird beispielsweise in Spanien vor allem als Lern- und Entwicklungschance für Kinder betrachtet.[1]
Während die Betreuung im Kindergarten ab dem 3. Lebensjahr in Deutschland allgemein akzeptiert ist, gibt es über die Vor- und Nachteile der Betreuung von Kleinkindern in Kinderkrippen und Tagesstätten für Kinder unter 3 Jahren Uneinigkeit. Kritiker von Krippen und Tagesstätten, z.B. das Familiennetzwerk, argumentieren, dass in der Regel die Eltern, zu denen eine sehr lange und vertrauensvolle Bindung aufgebaut werden konnte, die emotionale, geistige und soziale Entwicklung des Kindes am besten gefördert werden kann (siehe auch Bindungstheorie).
Andererseits kann eine frühe Betreuung durch professionelle, pädagogisch ausgebildete Fachkräfte vermeiden, dass sich Defizite der Primärsozialisation zu einer massiven Bildungsbenachteiligung verfestigen. Diese Aussage ist nicht im Sinne einer Schuldzuweisung an Eltern zu verstehen (Migranten als Eltern sind z.B. für ihre möglicherweise unvollkommenen deutschen Sprachkenntnisse nur bedingt verantwortlich zu machen).
Kinderbetreuungskosten
Die Kosten für die Benutzung einer Kinderbetreuungseinrichtung sind sehr uneinheitlich. Sie unterliegen den Trägern der Einrichtung, oder den Gebührensatzungen der jeweiligen Kommune. Es gibt einkommensunabhängige Kinderbetreuungskosten und so genannte "sozial" gestaffelte Kinderbetreuungskosten. Letztere orientieren sich vorwiegend am zu versteuernden Einkommen der Eltern. Die Gebührensatzungen variieren in der Anzahl der EInkommensgruppen, der Staffelung nach Einkommen, der Betreuungsstunden, sowie der Zusatzleistungen (Früh- und Spätdienst, Essengeld) oder der Ermäßigungen (Geschwisterkinder). Bezüglich der Ausgestaltung dieser Gebührensatzungen gibt es keine Standards, was einer Vergleichsbetrachtung schwierig macht. Eine regelmäßige bundesweite Vergleichsbetrachtung ist der INSM-Kindergartenmonitor, der jährlich für eine große Anzahl an Städten die Vergleichswerte für vier Modellfälle umrechnet und vergleichend darstellt. Kinderbetreuungskosten sind steuerlich in weiten Teilen absetzbar.
Einzelnachweise
- ↑ Cornelia Giebeler: Kleinstkinder in der Tagesstätte und was Erzieherinnen davon halten. Erste Ergebnisse einer Feldforschung als Beitrag zur Qualitätsentwicklung öffentlicher Kinderbetreuung. In: SGB VIII - Online-Handbuch. Ingeborg Becker-Textor und Martin R. Textor, abgerufen am 18. Juli 2009.
Literatur
- Steve Biddulph: Wer erzieht Ihr Kind? München: Wilhelm Heyne, 2005. ISBN 3-453-67000-0
- Anne Salle, Frankreich auf dem Weg zur Reprivatisierung der Kinderbetreuung?, 2006. [1]
- Birgit Pfau-Effinger, Wandel der Geschlechterkultur und Geschlechterpolitiken in konservativen Wohlfahrtsstaaten – Deutschland, Österreich und Schweiz, 2005. [2]
Siehe auch
- Babysitter
- Ganztagsschule
- Kindertagesbetreuung
- Kindertagesstätte
- Mittagstisch
- Nanny
- Spielgruppe
- Tageskindergarten
Weblinks
Deutschland
Schweiz
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