- Kinderverlobung
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Als Kinderverlobung wird eine Verlobung zwischen Kindern definiert, mit der ihre Eltern eine arrangierte Heirat vorbereiten. Eine Kinderverlobung sollte nicht mit einer Kinderheirat verwechselt werden.
Oft werden während der Verlobung Güter (Brautgabe, Mitgift) ausgetauscht, um den bindenden Charakter des Vertrags zu verstärken.
1496 fand eine Kinderverlobung statt auf Schloss Burg von Maria von Jülich-Berg und Johann (Jülich-Kleve-Berg); ihre Hochzeit wurde 14 Jahre später gefeiert.
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