Kinderheirat

Kinderheirat

Als Kinderheirat bezeichnet man die Heirat einer Person vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Die meisten Länder sehen ein Mindestalter für Eheschließungen vor, doch werden in einigen traditionellen Gesellschaften die gesetzlichen Bestimmungen oft nicht eingehalten. Verheiratungen im Kindesalter, d.h. vor Erreichen der offiziellen Ehemündigkeit und in Extremfällen sogar vor Beginn der Pubertät, sind bei Mädchen stärker verbreitet als bei Jungen. Gründe für eine Kinderheirat können sein, dass Eltern ihre Tochter als Jungfrau verheiraten wollen oder die Familie die Lebenshaltungskosten der Tochter möglichst früh einsparen will, da diese dann vom Ehemann getragen werden, sobald die Ehefrau in seinen Haushalt zieht.

Davon abzugrenzen ist die sog. Kinderverlobung, mit der Eltern für ihre Kinder schon im Alter von sechs Jahren oder noch früher Ehen arrangieren, die aber erst bei Erreichen des offiziellen Mindestalters oder später geschlossen werden.

Verbreitung

Islamische Länder

Das Mindestalter für Mädchen, um zu heiraten, ist nach den Bestimmungen der islamischen Rechtsschulen neun Jahre, wobei sich die Rechtsschulen an der Ehe Mohammeds mit Aischa orientieren, die vollzogen worden sein soll, als Aischa neun Jahre alt war.[1] Die Verheiratung eines sehr jungen Mädchens mit einem wesentlich älteren Mann gilt daher in einigen traditionellen islamischen Gesellschaften bis heute kaum als anstößig, da dem vermeintlichen Vorbild Mohammeds folgend. Für Jungen wird von den Rechtsschulen ein Mindestalter von 12 bis 15 Jahren angesetzt.

Im Jemen wurde 1999 das Schutzalter, welches das Erreichen der Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen festlegt, von ehemals 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt. In der Regel versteht man dort darunter ein Alter von nur neun Jahren.[2] Es kommen aber auch Ehen mit noch jüngeren Mädchen vor. Diese Ehen werden auch vollzogen. Für Aufsehen sorgte dabei im April 2008 der Fall eines damals achtjährigen jemenitischen Mädchens, das vor Gericht die Scheidung von ihrem 22 Jahre älteren Mann durchsetzte, mit dem sie gegen ihren Willen verheiratet worden war. Allerdings musste sie ihrem Ex-Mann dafür eine Entschädigung von umgerechnet 500 Dollar zahlen.[3][4] In Saudi-Arabien wurde im August des gleichen Jahres der Fall einer Zwangsheirat zwischen einem minderjährigen Mädchen und einem 75jährigen Scheich bekannt. Ein Berater des Justizministeriums in Saudi-Arabien forderte, den Vater des minderjährigen Mädchens vor Gericht zu stellen.[5] Auf ähnliche Missstände in der Islamischen Republik Afghanistan machte das UNICEF-Foto des Jahres 2007 aufmerksam, auf dem ein 40jähriger Afghane neben seiner 11jährigen Braut zu sehen ist.[6]

Im Jahr 2008 stellte die UNDP Studie "Human Development Report - Youth in Turkey" fest, dass vor allem in den ländlichen Gebieten der Türkei die Furcht, dass die Ehre eines Mädchens in irgendeinerweise "berührt" wurde, häufig nicht nur die Grundlage für Kinderheiraten, sondern auch für Ehrenmorde ist.[7]

Südasien

In Südasien ist die Kinderheirat vor allem in ländlichen, rückständigen Bereichen nach wie vor verbreitet, obwohl sie gesetzlich verboten ist. Die Abschaffung der Kinderheirat war ein Anliegen vieler indischer Sozialreformer wie Ram Mohan Roy, Ishwar Chandra Vidyasagar und Mahatma Gandhi. Bereits 1929 wurde mit dem Child Marriage Restraint Act ein Gesetz verabschiedet, das für Mädchen ein Heiratsalter von mindestens 18 Jahren und für Jungen von 21 Jahren vorschreibt.[8]

Nach Angaben des Rapid Household Survey, der in ganz Indien durchgeführt wird, wurden im Bundesstaat Bihar 58,9 % der Frauen vor Erreichen des 18. Lebensjahrs verheiratet, in Rajasthan 55,5 %, in Westbengalen 54,9 %. Die niedrigsten Raten weisen Jammu und Kashmir (hoher Anteil muslimischer Bevölkerung) mit 3,4 %, Himachal Pradesh mit 3,5 % und Goa mit 4,1 % auf. In Kerala trifft dies auf 10 % zu.[9] Die ökonomisch unterentwickelten Bundesstaaten in Nordindien weisen somit deutlich höhere Raten auf.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. laut den Hadithen von Buchārī und Muslim ibn al-Haddschādsch
  2. Human Rights Watch: World Report 2001 - Yemen: Human Rights Developments
  3. Süddeutsche Zeitung: Zwangsehen im Jemen. Acht Jahre alt und geschieden, 16. April 2008
  4. tagesschau.de: Achtjährige im Jemen erwirkt Scheidung. Ein unschuldiges Kind, sonst nichts! (nicht mehr online verfügbar), 16. April 2008
  5. n-tv: Braut in Saudi-Arabien. Widerstand gegen Kinderehe, 25. August 2008
  6. UNICEF Foto des Jahres 2007
  7. siehe United Nations Development Programme: “Human Development Report - Youth in Turkey”, Human Development Report (HDR), 2008, S.45. Online unter unfpa.org
  8. Child Marriage Restraint Act, 1929
  9. Indiatimes: Compulsory Registration of Marriages

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