- Kirchensteuer
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Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die christliche und andere Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung ihrer Aufgaben einheben.
Die Bestimmungen zu ihrer Einhebung und Verwendung sind von Staat zu Staat etwas verschieden - siehe
Andere Finanzierung: Kirchenbeitrag- Der Kirchenbeitrag (umgangssprachlich Kirchensteuer) ist der in Österreich im Kirchensteuergesetz 1939 gesetzlich festgeschriebene Anspruch der darin aufgezählten christlichen Religionsgemeinschaften auf Beitragsleistung ihrer Mitglieder.
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