- Klaus Tipke
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Klaus Tipke (* 8. November 1925 im Kreis Stade/Niedersachsen) ist ein emeritierter ordentlicher Professor für Steuerrecht und Begründer der „Kölner Steuerrechtsschule“.
Inhaltsverzeichnis
Wissenschaftlicher Werdegang
Klaus Tipke wurde 1925 im Kreis Stade/Niedersachsen geboren. Nachdem er für die letzten beiden Kriegsjahre noch zur Wehrmacht eingezogen worden und nach schwerer Kriegsverletzung gesundheitlich wiederhergestellt war, studierte er drei Semester Philosophie und sechs Semester Rechtswissenschaften in Hamburg.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann Tipke seinen steuerrechtlichen Beruf 1954 in der Finanzverwaltung Hamburg. Drei Jahre später wurde er an das Finanzgericht Hamburg berufen und war damals der jüngste Finanzrichter der Bundesrepublik. Neben seinem Richteramt baute Tipke seine literarische Prominenz in kurzer Zeit aus. Von 1957 bis 1966 veröffentlichte er in Fachzeitschriften achtzig Beiträge zum allgemeinen Abgabenrecht, zum Steuerprozessrecht, zum Einkommen- und Umsatzsteuerrecht. 1961/63 publizierte er gemeinsam mit Heinrich Wilhelm Kruse den Kommentar zur Reichsabgabenordnung. 1966 wurde Tipke nach Köln berufen. Dort nahm er am 1. Januar 1967 seine Lehrtätigkeit an der Universität zu Köln als Nachfolger von Armin Spitaler auf. Auf Tipkes Einsatz hin wurde das Fach „Steuerrecht“ in Nordrhein-Westfalen selbständiges Wahlfach des rechtswissenschaftlichen Studiums. Auch wurde „Steuerrecht“ bald Wahlfach der Wirtschafts-Studiengänge. 1973 erweiterte Tipke seine Vorlesungsskripten zu dem von ihm so genannten systematischen Grundriss „Steuerrecht“, der als „der Tipke/Lang“ mittlerweile in der 20. Auflage erschienen ist. Tipke wird nachgesagt, er verstehe es wie kein anderer komplizierteste Begriffe und Zusammenhänge zu entschlüsseln und ein scheinbar trockenes Thema geradezu belletristisch abzuhandeln.
Abseits seiner wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Steuerrecht verfasste Tipke 1998 das Werk Innere Sicherheit und Gewaltkriminalität. Die Sicherheitsdefizite unseres Rechtsstaats, das in der Herbig-Verlagsgruppe des Unternehmers Herbert Fleissner erschienen ist. Darin vertritt er antiliberale Theorien zur Loslösung vom Schuldprinzip hin zu einem „Kriminal-Sicherheitsrecht“.
Kölner Steuerrechtsschule
Mit seinen wegweisenden Arbeiten gilt Tipke auch als Gründer der sog. Kölner Steuerrechtsschule. Seine gesamte wissenschaftliche Forschung gipfelt in dem dreibändigen Werk Die Steuerrechtsordnung, das er 1993 fünf Jahre nach seiner letzten Vorlesung publizierte. Tipke rückt darin das Thema Steuergerechtigkeit und Steuerrechtfertigung in den Mittelpunkt seiner Überlegungen und entwickelt eine der Steuerethik verpflichtete Steuerlehre.
Schüler
Zu Klaus Tipkes akademischen Schülern gehören unter anderem der Professor Joachim Lang, der BFH-Richter Heinz-Jürgen Pezzer sowie der Rechtsanwalt Harald Schaumburg.
Werke
- Die Steuerrechtsordnung. Band I: Wissenschaftsorganisatorische, systematische und grundrechtlich-rechtsstaatliche Grundlagen. Band II: Steuerrechtfertigungstheorie, Anwendung auf alle Steuerarten, sachgerechtes Steuersystem. Band III: Föderative Steuerverteilung, Rechtsanwendung und Rechtsschutz, Gestalter der Steuerrechtsordnung, 1. Auflage 1993, 2. Auflage Band I, 2000, 2. Auflage Band II, 2003, ISBN 3504201045.
- Tipke/Lang, Steuerrecht, bis zur 13. Auflage
- Tipke/Kruse: Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Kommentar). Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2007, ISBN 3504221240.
- Ein Ende dem Einkommensteuerwirrwarr!? Rechtsreform statt Stimmenfangpolitik, 2006, ISBN 3504230398.
- im Übrigen vgl. das Schriftenverzeichnis von Klaus Tipke
Weblinks
- Literatur von und über Klaus Tipke im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Website des Instituts für Steuerrecht der Uni Köln
- Das sog. „Tipke-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts; Aktenzeichen 2 BvL 17/02
- „Die Ehrlichen sollten nicht die Dummen sein!“ - Interview mit Klaus Tipke
- Rezension des Tipke-Buches „Ein Ende dem Einkommensteuerwirrwarr!?“ im Handelsblatt
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