- Kleinzitat
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Als Kleinzitat bezeichnet man im Urheberrecht das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten Text. Das Kleinzitat steht im Gegensatz zum Großzitat, dem umfangreichen Zitieren aus einem fremden Werk. Eine spezielle Form des Kleinzitats stellt das Musikzitat dar.
Das Zitatrecht basiert auf dem Grundgedanken, dass bei kulturellen Leistungen praktisch immer auf Vorgänger aufgebaut wird. Daher wird erwartet, dass der Urheber diesen relativ geringen Eingriff in sein Verwertungsrecht hinzunehmen hat.
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