- Knallkapsel
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Eine Knallkapsel ist ein kleiner Sprengkörper, der auf Eisenbahnschienen befestigt wird und mit einem lauten Knall explodiert, sobald er von einem Schienenfahrzeug überfahren wird. Drei im Abstand hintereinander gelegte Knallkapseln wurden verwendet, um Zügen einen Nothaltauftrag zu erteilen.
Knallkapseln kommen dann zum Einsatz, wenn Gefahrenstellen abgesichert werden müssen und die Zeit für eine anderweitige Signalisierung nicht mehr ausreicht oder wenn die Gefahr besteht, dass ein anderes Signal z. B. wegen Nebel oder Schneetreiben vom Zugpersonal nicht wahrgenommen werden kann. Um das Knallsignal zu geben, werden in ausreichendem Abstand vor der Gefahrenstelle mehrere (normalerweise drei) Knallkapseln kurz hintereinander ausgelegt. Schon die Explosion einer einzigen Knallkapsel galt als Haltesignal.
Knallkapseln zählen zu den gefährlichen Gütern; für die Aufbewahrung und Handhabung gelten besondere Vorschriften, so waren die Aufbewahrungsbehälter der Knallkapseln in den Triebfahrzeugen üblicherweise verplombt.
Seit der Änderung der Eisenbahn-Signalordnung im Jahr 1986 gibt es das Knallsignal Sh 4 in Deutschland nicht mehr. In den Zügen wurden sie schon einige Jahre vorher nicht mehr mitgeführt.
Eine Ausnahme von dieser Regel besteht mit den Baureihen 181, ICE 3 MF und allen anderen Baureihen, die eine Zulassung für das belgische oder französische Streckennetz besitzen, da die SNCF in diesem für den Frankreich-Verkehr freigegebenen deutschen ICE 3 auf den in Frankreich üblichen Sicherungseinrichtungen – und hierzu zählen auch Knallkapseln – besteht.
Auch in Großbritannien sind die Züge nach wie vor mit Knallkapseln ausgestattet.
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