- Knickei
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Als Knickeier werden Hühnereier bezeichnet, die kleine Risse und Knicke in der Schale aufweisen. In der Fachsprache heißen diese „Eier der Güteklasse B“ und gehören zur Sekundärware.
Bis in die 1980er Jahre konnte der Konsument auf Anfrage bei Bauernhöfen, die ihre selbsthergestellten Produkte verkaufen, noch Knickeier erhalten. Diese waren im Preis stets stark reduziert, zum Teil bis zu 60 Prozent herabgesetzt. Knickeier dürfen derzeit nur noch an die Lebensmittelindustrie verkauft werden.
Eier der „Güteklasse C“ (stark beschädigt) werden nicht für die Lebensmittelindustrie zugelassen, da sie zum menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet sind. Diese Eier werden u. a. zu kosmetischen Produkten verarbeitet.
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