Kollatur

Kollatur

Die Kollatur ist das Recht, eine geistliche Stelle zu besetzen sowie eine Pfründe oder ein Stipendium zu vergeben.

Die Besetzung geistlicher Stellen steht in katholischen Gebieten in der Regel den Inhabern der Kirchengewalt zu, nach kanonischem Recht bei den geringeren Benefizien den Bischöfen, bei den Bistümern den Domkapiteln unter päpstlicher Bestätigung, nach protestantischem Kirchenrecht früher dem Landesherrn.

Ist der Konferierende (der Kollator) bei der Verleihung (Kollation) an eine Präsentation Dritter gebunden, so spricht man von collatio non libera, im entgegengesetzten Fall von einer collatio libera.

In reformierten Gebieten wurde die Kollatur aufgehobener geistlicher Herrschaften auf die weltliche Macht übertragen. Nach der Reformation neu gegründete Pfarreien erhielten als Kollator ebenso weltliche Berechtigte, im Stadtstaat Zürich waren dies Bürgermeister und Rat.

Siehe auch


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kollatūr — Kollatūr. soviel wie Kollation (s. d.), das Recht, eine geistliche Stelle zu besetzen, eine Pfründe etc. zu vergeben, oft auch die Stelle, der ein solches Recht zusteht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kollatur — Kollatūr (lat.), das Recht, eine geistl. Stelle zu besetzen, eine Präbende oder ein Stipendium zu vergeben; Kollātor, der Besitzer dieses Rechts …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kollatur — Kol|la|tur 〈f. 20〉 das Recht, ein geistl. Amt zu besetzen [→ Kollation] * * * Kol|la|tur, die; (kath. Kirche): Recht zur ↑Kollation (3) …   Universal-Lexikon

  • Kollatur — Kol|la|tur 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 das Recht, ein geistl. Amt zu besetzen [Etym.: zu lat. collatus »zusammengetragen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kollatur — Kol|la|tur die; , en <aus gleichbed. nlat. collatura zu lat. collatio, vgl. ↑Kollation u. ...ur> das Recht zur Verleihung eines Kirchenamtes …   Das große Fremdwörterbuch

  • Kollatur — Kol|la|tur, die; , en (Recht zur Verleihung eines Kirchenamtes) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kirchsatz — Kirchensatz oder Kirchsatz ist ein Rechtsbegriff alemannischen Ursprungs und wurde vom Hochmittelalter bis in die Neuzeit verwendet. Das aus dem Eigenkirchenwesen entstandene Patronatsrecht räumte dem Kirchherrn (Inhaber des Patronatsrechts über… …   Deutsch Wikipedia

  • Castels — St. Antönien Basisdaten Kanton: Graubünden Bezirk: Prättigau/Davos …   Deutsch Wikipedia

  • Collator — Der Kollator ist der Pfründeinhaber eines Altars. Er erhält als Lohn für seine Dienste (z. B. als Geistlicher) vom Eigentümer des Altars seine Pfründe und wird damit zum Kollator dieses Altars. Im Frühmittelalter, zur Zeit der Eigenkirche, wurden …   Deutsch Wikipedia

  • Hinteramt — Das Amt Rüti – auch Rütiamt, Rüti Amt oder Hinteramt genannt – verwaltete von 1525 bis vermutlich 1803 den Nachlass des im Jahr 1525 aufgehobenen Klosters Rüti. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Organisation 3 Einzelnachweise 4 Siehe auch 5 …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”