- Kommissionsverlag
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Ein Kommissionsverlag übernimmt die Herstellung und den Vertrieb eines Buches, das er nicht auf eigene Rechnung produziert hat. Außer dem Verfasser können auch oft wissenschaftliche Institutionen oder Bibliotheken der Urheber des Titels sein.
Für den Verlag entsteht kein Absatz- und kein finanzielles Risiko, da die Herstellung der Bücher vorfinanziert ist. In der Regel verbleiben daher die gesamten Urheberrechte bei den Auftraggebern. In manchen Fällen verbleiben auch die Eigentumsrechte des Bestands bei den Auftraggebern.
Der Kommissionsverlag wird durch einen bestimmten Anteil vom Umsatz entschädigt und deckt damit die Kosten für den Vertrieb und die Werbemaßnahmen. Der Kommissionsverlag wird auf dem Titelblatt genannt, er hat nicht das ausschließliche Recht an dem Titel, sondern nur das Alleinvertriebsrecht oder das Verlagsrecht und Vertriebsrecht für eine bestimmte Auflage und Sprache.
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