- Kommunikationsfreiheit
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Das Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit beruht auf Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz.
Der Absatz 1 lautet: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Die Kommunikationsfreiheit ist somit die Grundlage für Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG).
Die Informationsfreiheit lässt sich wiederum in die Rezipientenfreiheit und die Informationstransparenz aufteilen. Die Medienfreiheit gliedert sich in die Bereiche:
- Pressefreiheit
- Rundfunkfreiheit
- Filmfreiheit
Siehe auch: Informationsfreiheit
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