Konjunkturausgleichsrücklage
- Konjunkturausgleichsrücklage
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Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein im Stabilitätsgesetz vorgesehenes Mittel der Konjunkturpolitik. Der Staat soll dabei im Sinne einer antizyklischen Wirtschaftspolitik in Zeiten der Hochkonjunktur erzielte Steuermehreinnahmen bei der Deutschen Bundesbank (StabG § 7 (1)[1]) solange stilllegen, bis eine rückläufige konjunkturelle Entwicklung eintritt und höhere Staatsausgaben zur Wiederbelebung der Wirtschaft notwendig sind.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG): http://bundesrecht.juris.de/stabg/index.html
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