Abschnittsbevollmächtigter
- Abschnittsbevollmächtigter
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Ein Abschnittsbevollmächtigter (ABV) war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ein Polizist der Volkspolizei (VP), der für die polizeilichen Aufgaben in einzelnen Straßen oder Wohngebieten zuständig war. In seinem Abschnitt war er polizeilicher Ansprechpartner für die Bewohner und versah Streifendienst. Er war für die Aufnahme und Weiterleitung von Strafanzeigen und polizeiliche Prävention zuständig. Der ABV hatte ähnliche Aufgaben wie ein heutiger Kontaktbereichsbeamter der Polizei.
Darüber hinaus war der ABV in seinem Abschnitt zuständig für Verkehrskontrollen, Kontrollen der Einhaltung der Meldepflicht (Hausbücher) und auswärtiger Besucher sowie die Kontrolle staatlich beauflagter Personen. Er gab Einschätzungen über Bewohner seines Abschnitts ab, wenn beispielsweise über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Sperre oder über die Genehmigung einer Reise in das Nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet entschieden werden sollte. Für die Genehmigung solcher Reisen wurden die Einschätzungen des ABV durch die zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit eingesehen und sie dienten als Grundlage für eine Genehmigung oder Versagung.
Die ABV wurden seit Oktober 1952 nach sowjetischem Vorbild eingeführt. Je nach Bevölkerungszahl variierte die Anzahl der ABV wie folgt:
- in den Polizeirevieren von Berlin und Großstädten: 8 bis 9
- in Mittelstädten, die meistens nur ein Revier besaßen: 9 bis 12
- in Kreisstädten: 6 bis 12
- im Landgebiet eines Landkreises je nach Wohndichte: 40 bis 80
Der ABV wurde von freiwilligen zivilen Helfern der VP unterstützt.
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