- Kostengerechtigkeit
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Der Begriff Kostengerechtigkeit bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre die Vorstellung von einem gerechten Einkommen, und zwar gerecht in dem Sinne, dass es dem objektiv geschätzten Arbeitsleid einer Person entsprechen soll.
Wie auch das Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit ist das Prinzip der Kostengerechtigkeit im Gegensatz zum Prinzip der Leistungsgerechtigkeit in rein marktwirtschaftlich organisierten Systemen nicht erfüllt.
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