Luftverkehrsabgabe

Luftverkehrsabgabe
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Die Luftverkehrsabgabe ist eine Steuer, die in Deutschland ab dem 1. Januar 2011 beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort erhoben wird. Die gesetzliche Grundlage dazu ist das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885).

Die Steuer beträgt pro Passagier acht Euro für Kurzstreckenflüge, 25 Euro für mittlere Strecken und 45 Euro für Langstreckenflüge. Ryanair nimmt diese Steuer bereits seit August 2010 ein.[1]

Die Luftverkehrsabgabe wurde im Juni 2010 vom Kabinett Merkel II beschlossen, um zusätzliche Einnahmen für den deutschen Staat zu generieren. Bereits in den Jahren zuvor hatte es immer wieder die Forderung nach der Einführung einer solchen Steuer gegeben.[2]

Sport- und Privatflieger sind von der Luftverkehrsabgabe nicht betroffen. Von der Besteuerung ausgenommen sind außerdem Fluggäste, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben – sofern ohne eigenen Sitzplatz, sowie Flüge zu rein hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken. Nicht besteuert werden auch Flüge von Fluggästen, die ihren Hauptwohnsitz auf einer inländischen Insel ohne Festlandanschluss haben, zwischen dieser Insel und dem inländischen Festland.

Das Land Rheinland-Pfalz, das sich um seinen Regionalflughafen Frankfurt-Hahn sorgt, hat beim Berliner Staats- und Umweltrechtler Michael Kloepfer ein Gutachten in Auftrag gegeben, demzufolge die geplante Steuerbefreiung von Frachtflügen als unerlaubte Beihilfe gegen europäisches Recht verstoße.[3] Eine Konsequenz sei laut Angaben von Germanwings beispielsweise, dass das Unternehmen seit 10. Januar 2011 nicht mehr von Zweibrücken nach Berlin fliege.[4]

Umweltorganisationen wie der Verkehrsclub Deutschland sehen in der neuen Ticketsteuer einen Schritt in die richtige Richtung für mehr Kostengerechtigkeit im Verkehr. Die Luftverkehrssteuer soll ab 2011 rund 1 Milliarde Euro jährlich an Steuereinnahmen bringen. Das Umweltbundesamt beziffert die Steuerausfälle mit (2010) über 11,5 Milliarden Euro, vor allem wegen Befreiung von der Mineralölsteuer auf Kerosin und der Befreiung von der Mehrwertsteuer auf Auslandstickets.

Die deutsche Luftverkehrsabgabe hat die IATA-Steuer-Kennzeichnung OY (Beispiel: "EUR 25.00 OY" weist auf 25 Euro Luftverkehrsabgabe hin.)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rheinische Post-Wirtschaft-Kompaktmeldung; 9. September 2010
  2. Nils-Viktor Sorge: Luftverkehrsabgabe: Tabubruch erzürnt Airlines - Manager Magazin vom 8. Juni 2010
  3. Verstößt Luftverkehrsabgabe gegen das Grundgesetz?.
  4. Germanwings streicht Flug Berlin-Zweibrücken.
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