- Leistungsgerechtigkeit
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Der Begriff Leistungsgerechtigkeit bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre die Vorstellung einer Gerechtigkeit davon, dass das Einkommen einer Person der Marktleistung für andere entsprechen soll.
Im Gegensatz zu den Prinzipien der Kostengerechtigkeit und Bedarfsgerechtigkeit ist das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit in rein marktwirtschaftlich organisierten Systemen[1] nach marktwirtschaftlichen Kriterien weitgehend erfüllt.
Siehe auch
Quellen
- ↑ Zur entsprechenden Systemtheorie und darin zur Rückbezüglichkeit der Feststellung von Regelerfüllungen innerhalb der Wirtschaft siehe Die Wirtschaft der Gesellschaft von Niklas Luhmann, 1988
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