- Kraftverkehr
-
Unter Kraftverkehr bezeichnet man grundsätzlich Bewegungen von Personen (Personenverkehr) und Gütern (Güterverkehr) unter Verwendung von kraftmaschinengetriebenen Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen). Zusätzlich dient der Begriff der Bezeichnung des Verkehrszweiges „Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr“, dessen Aufgabe die öffentliche Bereitstellung von Verkehrsdiensten im Straßenverkehr ist, z. B. Omnibus-Betriebe, Fuhrunternehmen etc.
Der Begriff wird umgangssprachlich auch als Synonym für den (Straßen-)Gütertransport verwendet, obwohl diese Bedeutung nicht die tatsächliche Aufgabenfülle des Kraftverkehrs abdeckt.
Wikimedia Foundation.