Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr

Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr
Grüne Versicherungskarte, ausgegeben von einer österreichischen Versicherung

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, umgangssprachlich wegen ihrer Farbe Grüne Versicherungskarte genannt, ist Bestand eines internationalen, vorwiegend europäischen Systems, welches ermöglicht, mit der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Police des Herkunftslandes in verschiedene Länder fahren zu können, ohne jedes mal an der Grenze eine dem nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen.

Dies wäre andernfalls nötig, da auch in der Europäischen Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs vereinheitlicht sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Versicherungslimite in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.

Inhaltsverzeichnis

Die Karte selbst

Bis 1965 musste der Fahrzeuglenker, der mit seinem Fahrzeug eine Grenze überschritt, tatsächlich einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland mitführen. Dieser Nachweis wurde in jenen Staaten, die sich zum so genannten "Grüne-Karte-Abkommen" zusammenschlossen, durch eine einheitliche, in grün gehaltene Bescheinigung abgelöst (daher "Grüne Karte").

Mittlerweile ist auch diese Karte aufgrund des Kennzeichenabkommens eigentlich überflüssig. Daher besitzt sie längst nicht mehr jeder Autohalter, er bekommt sie nur noch auf Anfrage. In Mietwagen ist sie immer vorhanden. Das Mitführen dieser Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern.

Die grüne Versicherungskarte:

  • gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen
  • enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann

Für die einfachere Schadensabwicklung sollte daher zusätzlich ein Duplikat der grünen Versicherungskarte für den Unfallgeschädigten mitgeführt werden. Da Schäden im Ausland oft nicht im gleichen Umfang wie im Inland ersetzt werden, ist es wichtig, vor der Auslandsreise den Versicherungsschutz im entsprechenden Ausland zu überprüfen.

Das Internationale Abkommen

Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr. 5. Daraus resultieren die weiteren Abkommen. Zuständige Organisation ist das Council of Bureaux mit Sitz in Brüssel. Das ursprüngliche Grüne-Karte-System hatte 13 Staaten. Neben sämtlichen EU-Staaten sind folgende Nicht-EU-Staaten Mitglieder des Abkommens (Stand 1. Januar 2009):

Der Kosovo erkennt die Grüne Karte nicht an. An der Grenze muß daher eine kosovarische Versicherung gekauft werden. Es wird nur eine Jahreskarte für EUR 35,-- angeboten.

Mit Georgien, Armenien und Aserbaidschan werden gegenwärtig ebenso Verhandlungen geführt, wie mit Syrien, dem Libanon und Libyen. In anderen Regionen der Welt gibt es Systeme, die nach ähnlichem Prinzip funktionieren, so etwa für einige arabische Staaten die "Orange Card".

Staaten, die sich für das Abkommen qualifizieren wollen, müssen insbesondere eine leistungsfähige eigene Versicherungswirtschaft nachweisen können, die in der Lage ist, auch Schäden fernab der eigenen Heimat zu regulieren. Um eine Schadensregulierung im entfernten Ausland durchführen zu können, gibt es ein internationales System von sogenannten Korrespondenzversicherern. Dabei bietet eine Versicherung des Landes, in dem der Schaden entstand, der Partnergesellschaft gegen Kostenerstattung die komplette Abwicklung dieses Schadens sowie die Wahrnehmung der Interessen der Versicherungsgesellschaft in einem möglichen Rechtsstreit an.

Jede Versicherung eines Mitgliedsstaates des Grüne-Karte-Abkommens ist verpflichtet, in allen Mitgliedsstaaten Korrespondenten vorzuweisen.

Zudem stehen vor allem Versicherer aus weniger entwickelten und ärmeren Ländern vor dem Problem, dass die Kosten eines Verkehrsunfalls (zumal mit Personenschäden) im westlichen Ausland die finanziellen Möglichkeiten dieses Versicherers im Extremfall bei weitem übersteigen können. So kann ein schwerer Personenschadenunfall in einem Industrieland viele Millionen Euro kosten. Die Regulierung eines solchen Schadens kann die zur Verfügung stehenden Beträge übersteigen, da ein ausländischer Versicherer seine Beiträge und seinen Kapitalbedarf nach den möglichen Schadenssummen in seinem Heimatland kalkuliert. Aus diesem Grund geben viele KFZ-Versicherer ihre Risiken an Rückversicherer weiter, um in dem Beispielfall nicht in finanzielle Bedrängnis zu geraten und die Zahlungsfähigkeit auch bei großen Schadensereignissen im Ausland sicherzustellen.

Das „Grüne-Karte-Büro“

In der Regel bieten alle Versicherungsgesellschaften, die Kfz-Haftpflichtversicherungen anbieten, auch Deckung für die Grüne Karte an. Lediglich in neueren, weniger entwickelten Mitgliedsländern gibt es davon Ausnahmen. Dachorganisation aller Versicherer eines Landes, die Deckungen im Rahmen der Grüne Karte anbieten, ist das jeweilige nationale „Grüne Karte Büro“.

Das „Council of Bureaux“ mit Sitz in London wiederum ist die Dachorganisation aller nationalen Büros. Es bietet ein Forum für regelmäßig auf Ministerialdirektor- oder Staatssekretärsebene stattfindende Mitgliedertreffen, wo das Regelwerk der Organisation ständig verfeinert und neuen Gegebenheiten angepasst wird. Sie versteht sich primär als Hüterin der Verbraucherfreundlichkeit des Systems: Oberstes (noch nicht erreichtes) Ziel ist es, dass jeder Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall durch eine Haftpflichtversicherung beim Verursacher abgedeckt ist. Dafür setzt und überwacht das Council normative Vorschriften, betreibt Qualitätskontrolle, vergibt und entzieht Lizenzen für nationale Büros, Versicherer, Korrespondenten und ggf. ganze Mitgliedsländer. Es entscheidet auch über die Aufnahme neuer Länder sowie über die Zuerkennung des Status' eines Landes als Vollmitglied (wie die meisten Staaten) oder als provisorisches Mitglied.

Die „Geschäftsordnung des Rates der Büros“ (GOdRdB) ist ein mulitilaterales Garantieabkommen, das Kraftfahrzeuge, die vorübergehend im Ausland waren und dort einen Sach- oder Personenschaden reguliert.

Siehe auch

Weblinks


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