- Krankenfahrzeug
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Krankenfahrzeug kann die umgangssprachliche oder fallweise auch amtliche Bezeichnung für folgende Objekte sein:
- ein Straßenfahrzeug zum Transport von kranken, behinderten oder verletzten Personen, siehe
- Krankenkraftwagen /Krankenwagen (Begriffsklärungsseite)
Krankenfahrstuhl oder Krankenfahrzeug, seltener und vor allem in der Schweiz und ehemals in der DDR auch Invalidenfahrzeug kann die umgangssprachliche oder fallweise auch amtliche Bezeichnung für folgende Objekte sein:
- ein Straßenfahrzeug zum Selbstfahren für körperbehinderte Personen, siehe Duo (Krankenfahrzeug)
- Leichtkraftfahrzeuge mit gedrosselter Höchstgeschwindigkeit (25 km/h) für körperbehinderte Personen, siehe auch Mopedauto (Österreich)
- einsitzige Elektromobil (Scooter) für ältere oder gehbehinderte Personen
- Transportgeräte zur Beförderung kranker Personen in Heimen und Krankenhäusern
- einen Terminus zur Bezeichnung von Rollstühlen in der Sozialgesetzgebung von Deutschland (im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung , Produktgruppe 18), Österreich und der Schweiz sowie in der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Treppenlifter bzw. Treppenschrägaufzüge
- einen Terminus zur Bezeichnung von Fahrzeugen mit Treppensteigeinrichtungen im deutschen Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (Produktgruppe 18.65)
- ein Objekt in der Versicherungswirtschaft zur „Krankenfahrstuhl-Versicherung“, alternativ auch in der „Mopedversicherung“
Siehe auch
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