- Notfallkrankenwagen
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Fahrzeugdaten Abkürzung: NKTW Besatzung: Deutschland: Rettungssanitäter, ein weiterer Mitarbeiter Österreich: Mind. 2 Rettungssanitäter
Einsatz: akute Notfälle, Intensivverlegung, Krankentransport Ausstattung: DIN EN 1789 Typ B: Emergency Ambulance Antrieb: Straße Als Notfallkrankenwagen (abgekürzt NKTW) – manchmal fälschlicherweise auch Mehrzweckfahrzeug (MZF) – wird im Rettungsdienst ein Krankenkraftwagen bezeichnet, der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist. Je nach Bedarf kann ein Notfallkrankenwagen sowohl als Krankentransportwagen oder Rettungswagen eingesetzt werden. Die Ausstattung und weitere Merkmale sind in den DIN EN 1789 geregelt, die den NKTW als Typ B - Emergency Ambulance definiert wird. Landläufig wird der NKTW auch in Fachkreisen in der Regel als RTW bezeichnet und geführt.
Weil seine Einsatzart variabel ist, nutzt man einen NKTW vornehmlich in ländlichen Regionen, er wird aber auch als aufrüstbarer NKTW in der Stadtrettung verwendet. Unterschiede zu einem vollwertigen Rettungswagen gemäß DIN EN 1789 (Typ C) bestehen lediglich in den ergonomischen Maßen sowie in der Ausstattung mit bestimmten Medizinprodukten.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die Aufgaben eines Notfallkrankenwagen sind, je nach Verwendung, identisch mit denen eines Krankentransportwagen bzw. eines Rettungswagen:
- Notfalltransport
- Rendezvous-System mit dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) als Notarztwagen-Ersatz.
- Versorgung des Patienten bis zum Eintreffen des Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) oder des Notarztwagens (NAW)
- Intensivtransporte in Begleitung eines in der Intensivmedizin erfahrenen Arztes (wenn kein Intensivtransportwagen zur Verfügung steht)
- Verlegungen von Krankenhaus zu Krankenhaus
- Transport ins Krankenhaus (Einweisung durch Hausarzt bzw. im Rahmen eines Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen)
- Transport zu einem Facharzt (Ordination, Ärztezentrum)
- Transport vom Krankenhaus oder Facharzt zurück nach Hause (Wohnung, Seniorenheim)
- Ambulanzfahrten, z.B. zur Dialyse oder zum Katheterwechsel - der Patient wird zur Behandlung gebracht und anschließend wieder zurück gefahren
- Durchführung des Transports von Blutkonserven, wenn keine anderen Fahrzeuge zur Verfügung stehen
Besatzung
Die Besatzung eines Notfallkrankenwagen richtet sich jeweils nach den Landesrettungsdienstgesetzen und der Einsatzart.
Es handelt sich immer um mindestens zwei Personen, von denen der fachlich besser Ausgebildete in den meisten Ländern ein Rettungssanitäter sein muss, in Schleswig-Holstein und Thüringen ein Rettungsassistent und in Niedersachsen "geeignet und zuverlässig" (§10 NRettDG). Oftmals werden Zivildienstleistende, FSJler und Ehrenamtliche mit Ausbildung zum Rettungshelfer als Fahrer eingesetzt.
Um flexibel auf ein wechselndes Einsatzgeschehen reagieren zu können, werden in Bundesländern, die als Höchstqualifizierten einen Rettungssanitäter fordern, zumeist höhergestellte Rettungsassistenten auf einem NKTW eingesetzt.
In Österreich werden sowohl Rettungssanitäter, als auch die besser qualifizierten Notfallsanitäter am NKTW eingesetzt.
Technik
Fahrzeugtypen
In einem Notfallkrankenwagen wird geringfügig weniger Ausrüstung als in einem Rettungswagen mitgeführt. Als Fahrzeuge sind Kleintransporter des Typs Mercedes Sprinter mit Kastenaufbau und (vor allem in Österreich) VW Transporter mit Hochdach am ehesten anzutreffen. Seltener anzutreffen sind Fahrzeuge der Typen Opel Vivaro oder Ford Transit.
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NKTW - VW-T4 (Hochdach)
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NKTW - VW T5 (Hochdach)
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NKTW der Medizinischen Task Force
Ausstattung
Die Abmessungen und die Ausstattungsmerkmale von Notfallkrankenwagen sind europaweit genormt. Im Wesentlichen besteht die konkrete Mindestausstattung aus Trage, einer Sauerstoffanlage, Absaugpumpe, einer tragbaren Notfallausrüstung inklusive EKG-Monitor sowie Verbandmaterial. Weiteres medizinisches Gerät ist eine freiwillige Leistung des Rettungsdienstträgers oder aufgrund örtlicher Regelungen vorhanden und variiert daher stark.
Farbgebung
Als Grundfarben sind weiß, rot und elfenbein (RAL 1014), ebenso wie beim Rettungswagen, am weitesten verbreitet, inzwischen sind auch Schwefel- bzw. Eurogelb (RAL 1016) gebräuchlich. Oft werden die Fahrzeuge mit umlaufenden kontrastfarbigen Streifen oder Folien-Beklebung (z.B. „Tagesleuchtrot“ nach RAL 3024) und Reflexmaterial ergänzt. Zur besseren Identifizierung sind die Fahrzeuge außerdem oft mit Logos der Betreiber-Organisationen, der Bezeichnung „Rettungsdienst“ oder „Notfallkrankenwagen“ und ihrem Funkrufnamen beklebt. Hierbei sind regionale Unterschiede und Gesetzgebungen zu beachten.
Kommunikation
Der Notfallkrankenwagen ist ständig per Funk mit der Leitstelle verbunden, in Deutschland im öffentlichen Rettungsdienst über den BOS-Funk. In Österreich wird zur Zeit an einem bundesweit einheitlichen Funksystem für Einsatzorganisationen gearbeitet (siehe Funksystem der BOS in Österreich). Zur Verfügung stehen einerseits der klassische Sprechfunk als auch teilweise ein spezieller Datenfunk (Deutschland: POCSAG oder Funkmeldesystem), über den von der Rettungsleitstelle die Transportinformationen wie Berufungsort, Abgabeort, Patientenname und ähnliches übermittelt werden können. Über den Datenfunk ist es dem Rettungspersonal auch möglich, einfache Angaben über die Position und Einsatzbereitschaft („Status“) des eigenen Fahrzeugs zu machen, in einigen Gegenden besitzen die Fahrzeuge auch GPS-Ortungssender, sodass alle Standorte der Fahrzeuge in Echtzeit an die Leitstelle übermittelt werden. Eine mitunter oft genutzte alternative Kommunikationsmöglichkeit sind handelsübliche Mobiltelefone, die vor allem in Fällen von Überlastung oder Ausfällen des Funksystems zum Einsatz kommen.
Seit der Jahrtausendwende findet kostengünstig gewordene GSM- und GPS-Technologie mehr und mehr Einzug in das Kommunikations- und Koordinationsgeschehen. Die letzte technische Weiterentwicklung stellen abhörsichere und leistungsfähige digitale Funksysteme (z.B. TETRA) dar, die im Katastrophenfall behördenübergreifend eingesetzt werden können.
Spezialfall Österreich
In Österreich werden vielerorts Notfallkrankenwagen als einziges primäres Rettungsmittel eingesetzt.
In einigen Bundesländern ist aus Kostengründen das Vorhalten von Rettungswagen gemäss der DIN EN 1789 Typ C mit einer umfangreichen Ausstattung oft schwer finanzierbar - daher werden Notfallkrankenwagen (Typ B) eingesetzt, die sowohl Krankentransporte durchführen, aber auch zu primären Notfällen entsandt werden. Eine Mindestausstattung ist vorgeschrieben.[1]
Da in Österreich Fahrzeugbeschaffung und -ausstattung von Bundesland zu Bundesland variiert und jede Organisation ihre Fahrzeuge selbst beschafft und ausstattet sind diese durchwegs sehr verschieden. So finden sich beispielsweise in Wien und Vorarlberg häufig VW Crafter oder Mercedes Sprinter mit sehr umfangreicher Ausstattung, in anderen Bundesländern wird häufig zu VW Transporter als Fahrzeug gegriffen.
Viele dieser Fahrzeuge sind ausstattungstechnisch auf die Grundlagen beschränkt, andere sind sehr gut ausgestattet, so beispielsweise die neuen RTW im Bundesland Tirol, die RTW des Roten Kreuzes in Vorarlberg oder die RTW der Berufsrettung in Wien . Ein halbautomatischer Defibrillator gehört jedoch in jedem Fall dazu, ebenso wie Schienungsmaterial, Verbandstoffe und Basismaterial zur Unterstützung von am Unfallort anwesenden Ärzten.
Kritik
Die DIVI steht dem Einsatz von Notfallkrankenwagen des Norm-Typs B kritisch gegenüber[2]. Sie bemängelt unter anderem eine unzureichende Ausstattung und fehlenden ergonomischen Freiraum für Behandelnde.
Quellen
- ↑ http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2005085/LRNI_2005085.pdf
- ↑ Gemeinsame Stellungnahme der DIVI zum Typ B und Typ C [1]
Kategorie:- Rettungsdienstfahrzeug
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