- Krankentransportwagen
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Fahrzeugdaten Abkürzung: KTW Besatzung: Rettungssanitäter, ein weiterer Mitarbeiter Einsatz: Krankentransport, Rückholdienst Ausstattung: DIN EN 1789 Typ A: Ambulance Cars DIN EN 1789 Typ B: Emergency Ambulance Antrieb: Straße Ein Krankentransportwagen (KTW) ist im Rettungsdienst und im Sanitätsdienst ein Transportfahrzeug für nicht-akute Transporte von verletzten oder erkrankten Personen unter geeigneten Transportbedingungen einschließlich einer Betreuung durch qualifiziertes Personal. Weitere umgangssprachliche Namen sind Krankenwagen, Sanitätskraftwagen und Sanka. Die Bezeichnung Krankenwagen wird darüber hinaus auch häufig für Rettungswagen verwendet, obwohl dies aufgrund von Unterschieden hinsichtlich ihrer Ausstattung und ihres Einsatzzweckes nicht korrekt ist.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Ein Krankenwagen wird hauptsächlich zum Durchführen von qualifizierten Krankentransporten verwendet. Häufige Krankentransportarten sind:
- Transport ins Krankenhaus (Einweisung durch Hausarzt bzw. im Rahmen eines Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen)
- Transport zu einem Facharzt (Ordination, Ärztezentrum)
- Transport vom Krankenhaus oder Facharzt zurück nach Hause (Wohnung, Seniorenheim)
- Verlegungen zwischen Krankenhäusern
- Ambulanzfahrten, z. B. zur Dialyse oder zum Katheterwechsel – der Patient wird zur Behandlung gebracht und anschließend wieder zurück gefahren
- Durchführung des Transports von Blutkonserven, wenn keine anderen Fahrzeuge zur Verfügung stehen
- Zwangseinweisungen bei psychischen Erkrankungen (teils mit polizeilichem Begleitschutz)
Da ein Krankentransportwagen üblicherweise keine Rettungseinsätze durchführt, fährt er selten mit Sondersignal („Blaulicht“), ist aber für den Notfall damit ausgerüstet. Die Besatzung hat eine entsprechende Ausbildung und kann auch im Notfall eine Erstversorgung durchführen. In der Regel wird für die Notfallrettung aber ein Rettungswagen bzw. ein Notarztwagen eingesetzt.
In folgenden Fällen kann ein Krankentransportwagen Rettungseinsätze durchführen:
- Nähestes Fahrzeug am Einsatzort, siehe First Responder bzw. Ersthelfer
- Kein Rettungswagen frei, da diese bereits alle im Einsatz sind
- Entsendung eines Rettungswagens erscheint aufgrund der Notrufinformation ungerechtfertigt
- „Massenanfall von Verletzten“ (MANV)
Sollte sich im Zuge eines Einsatzes (Transportes) herausstellen, dass der Krankentransportwagen keine ausreichende Versorgung gewährleisten kann (beispielsweise bei einer drastischen Verschlechterung des Zustands des Patienten), wird das Rettungsdienstpersonal einen Rettungswagen oder einen Notarzt nachfordern oder den Transport je nach Lage des nächsten Krankenhauses die Fahrt mit Sondersignal fortsetzen.
Besatzung
Beim Krankentransport muss der Patient gehoben und getragen sowie während der Fahrt durchgehend betreut werden, deshalb besteht die Besatzung immer aus mindestens zwei Personen.
In Deutschland ist die erforderliche Besatzung eines KTW durch die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Es handelt sich immer um mindestens zwei Personen, von denen der fachlich besser Ausgebildete in den meisten Ländern ein Rettungssanitäter sein muss, in Schleswig-Holstein und Thüringen ein Rettungsassistent und in Niedersachsen „geeignet und zuverlässig“ (§10 NRettDG). Oftmals werden Zivildienstleistende, FSJler und Ehrenamtliche mit Ausbildung zum Rettungshelfer als Fahrer eingesetzt.
In Österreich muss ein KTW mit mindestens zwei Rettungssanitätern besetzt sein, oft werden jedoch auch besser ausgebildete Notfallsanitäter am Krankentransportwagen eingesetzt. Eine übliche Besatzung im österreichischen Krankentransportwesen ist ein hauptberuflicher oder ehrenamtlicher Fahrer, sowie ein zum Rettungssanitäter ausgebildeter Zivildiener, der die Patienten betreut. In manchen Bundesländern werden jedoch auch länger dienende Zivildiener als Lenker eingesetzt.
Der KTW wird im Gegensatz zum RTW eher selten mit drei Personen besetzt, da aus Sicht der mit dem Krankentransport beauftragten Organisationen der geringe Mehrwert die höheren Personalkosten nicht rechtfertigt. Am häufigsten kommt es zu Dreiermannschaften, wenn ein neuer Mitarbeiter eingeschult wird, oder der Patient eine spezielle Betreuungsperson benötigen sollte.
Technik
Fahrzeugtypen
In einem Krankentransportwagen wird weniger Ausrüstung als in einem Rettungswagen mitgeführt, er ist an und für sich nicht dafür ausgelegt darin Patienten zu behandeln, daher werden kompaktere und billigere Fahrzeuge eingesetzt. Am weitesten verbreitet sind Kleintransporter des Typs VW Transporter, teilweise mit Hochdachkonstruktion. Seltener anzutreffen sind Fahrzeuge der Typen Mercedes Sprinter, Mercedes Vito, Volkswagen LT, Fiat Ducato, Opel Vivaro oder Ford Transit sowie die auf großen PKW-Fahrgestellen (in Deutschland nahezu ausschließlich Mercedes) basierenden Krankentransportwagen in der Bauform hoch-lang.
Ausstattung
Die Abmessungen und die Ausstattungsmerkmale von Krankentransportwagen sind europaweit genormt. Im Wesentlichen besteht die konkrete Mindestausstattung aus Trage, Tragestuhl, Sauerstoffanlage, Absaugpumpe, einer tragbaren Notfallausrüstung sowie Verbandmaterial. Weiteres medizinisches Gerät ist eine freiwillige Leistung des Rettungsdienstträgers oder aufgrund örtlicher Regelungen vorhanden und variiert daher stark.
Grundsätzlich sind in der als Richtlinie dienenden Euronorm DIN EN 1789 vier Typen von Krankenkraftwagen definiert, wobei sich von Typ zu Typ die Mindestausrüstung erhöht.
- A1 – Patient Transport Ambulance (für einen Patienten) → Krankentransportwagen
- A2 – Patient Transport Ambulance (für einen oder mehrere Patienten) → Krankentransportwagen
- B – Emergency Ambulance → Mehrzweckfahrzeug/Notfallkrankenwagen
- C – Mobile Intensive Care Unit → Rettungswagen
Im deutschsprachigen Raum kommt beim qualifizierten Krankentransport der Typ A1 wegen zu geringer Anforderungen an die Ausrüstung praktisch nicht zum Einsatz. Zeitgemäß sind heute Fahrzeuge zumindest der Kategorie A2, immer häufiger jedoch Kategorie-B Fahrzeuge, die auch mit wichtigen Hilfsmitteln wie einem Defibrillator oder einer Vakuummatratze ausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen dürfen laut Normung – sollte es erforderlich sein – auch notfalls zwei Patienten zugleich befördert werden. Der oben der Vollständigkeit halber angeführte Typ C entspricht von der Ausstattung her nicht mehr den üblichen Krankentransportwagen, sondern dem verwandten Rettungswagen.
Farbgebung
Als Grundfarben sind weiß, rot und elfenbein (RAL 1014), ebenso wie beim Rettungswagen, am weitesten verbreitet, inzwischen sind auch Schwefel- bzw. Eurogelb (RAL 1016) gebräuchlich. Oft werden die Fahrzeuge mit umlaufenden kontrastfarbigen Streifen oder Folien-Beklebung (z. B. „Tagesleuchtrot“ nach RAL 3024) Reflexmaterial ergänzt. Zur besseren Identifizierung sind die Fahrzeuge außerdem oft mit Logos der Betreiber-Organisationen, der Bezeichnung Rettungsdienst oder Krankenwagen und ihrem Funkrufnamen beklebt. Hierbei sind regionale Unterschiede und Gesetzgebungen zu beachten.
Kommunikation
Der Krankentransportwagen ist ständig per Funk mit der Leitstelle verbunden, in Deutschland im öffentlichen Rettungsdienst über den BOS-Funk. In Österreich wird zur Zeit an einem bundesweit einheitlichen Funksystem für Einsatzorganisationen gearbeitet (siehe Funksystem der BOS in Österreich). Zur Verfügung stehen einerseits der klassische Sprechfunk als auch teilweise ein spezieller Datenfunk (Deutschland: POCSAG), über den von der Rettungsleitstelle die Transportinformationen wie Berufungsort, Abgabeort, Patientenname und ähnliches übermittelt werden können. Über den Datenfunk ist es dem Rettungspersonal auch möglich, einfache Angaben über die Position und Einsatzbereitschaft („Status“) des eigenen Fahrzeugs zu machen, in einigen Gegenden besitzen die Fahrzeuge auch GPS-Ortungssender, sodass alle Standorte der Fahrzeuge in Echtzeit an die Leitstelle übermittelt werden. Eine mitunter oft genutzte alternative Kommunikationsmöglichkeit sind handelsübliche Mobiltelefone, die vor allem in Fällen von Überlastung oder Ausfällen des Funksystems zum Einsatz kommen.
Historisch gesehen hat sich die Kommunikation und somit die gesamte Einsatzabwicklung durch die neuen technischen Möglichkeiten enorm verbessert. Mitte des 20. Jahrhunderts verfügten die meisten Rettungsdienste aus technischen und finanziellen Gründen noch über kein Funksystem und ausgerückte Fahrzeuge waren bei der Kommunikation auf Telefonanlagen in Krankenhäusern, Polizeiwachen und örtliche Telefonzellen angewiesen. Später begann dann der Einsatz simpler Sprechfunksysteme ähnlich dem CB-Funk. Die nächste technische Neuerung war die stufenweise Einführung des analogen Datenfunks Ende der 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre. Seit der Jahrtausendwende findet billig gewordene GSM- und GPS-Technologie mehr und mehr Einzug in das Kommunikations- und Koordinationsgeschehen. Die letzte technische Weiterentwicklung stellen abhörsichere und leistungsfähige digitale Funksysteme dar, die im Katastrophenfall behördenübergreifend eingesetzt werden können. Dennoch gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem beim Datenaustausch zwischen Rettungsdienst und Krankenhäusern, der vielerorts noch über eigene Transportscheine händisch durchgeführt wird.
Spezialformen
Es gibt einige Variationen von KTWs, die auf bestimmte Einsatzzwecke spezialisiert und daher eine gute Ergänzung zu den herkömmlichen Fahrzeugen sind. Dazu zählen insbesondere folgende Fahrzeugtypen:
- 4-Tragen-KTW (KTW-4): Sonderform des KTWs mit vier Tragen; je zwei übereinander links und rechts. Dieser Fahrzeugtyp wird im Katastrophenschutz und in Schnelleinsatzgruppen sowie von der Bundeswehr (hier unter der Bezeichnung KrKW gl auf Basis des Daimler-Benz Unimog) verwendet und hat den Zweck, Verletzte von der Schadensstelle zu weiter entfernt gelegenen Behandlungsplätzen zu transportieren, bei extremen Schadenslagen auch den Rettungsdienst zu unterstützen und mit seiner Transportkapazität zu entlasten. Eine adäquate Betreuung der Patienten ist in diesem Fahrzeug bei voller Beladung nicht mehr möglich, so dass nur Leichtverletzte transportiert werden sollten. Es ist jedoch auch ein Fahrzeugbetrieb mit nur einer, zwei oder drei Tragen möglich. Die nicht benötigten Tragetische können dann zur Platzersparnis an die Wand geklappt werden.
- Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW): eine durch die neue europäische DIN EN 1789 eingeführte Fahrzeugklasse (Typ B: Emergency Ambulance (EA)); hierzu gehören zumeist Kasten-RTWs, die aber im Vergleich zur neuen RTW-Generation mit Koffer-Aufbau weniger Platz bieten, aber trotzdem mit einer umfangreichen Notfallausrüstung beladen sind.
- 8-Tragen (KTW-8) und Großraum-KTW (GKTW): für noch mehr Patienten. Diese Bauformen eignen sich kaum noch für einen Transport von ernsthaft verletzten Patienten, selbst im Katastrophenschutz. Ein GKTW kann aber auch sehr gut als erste Sitzgelegenheit und Sammelstelle für Unverletzte verwendet werden (z. B. für Bewohner eines brennenden Hauses).
- Infektions-KTW: für Patienten mit ansteckenden Krankheiten (wie z. B. MRSA oder Tuberkulose; siehe Artikel „Infektion“). Die Innenausstattung ist auf das notwendigste reduziert, um eine anschließende Desinfektion zu erleichtern. Zum Teil ist auch der Patientenraum so gestaltet, dass er sich ideal säubern lässt (keine Rillen, glatte Oberflächen etc.).
- Neugeborenen-KTW: ein KTW mit spezieller Ausstattung für den Transport von Neugeborenen oder Säuglingen, dazu gehört z. B. ein Inkubator, eine Baby-Notfallausrüstung und entsprechend erfahrenes Personal wie z. B. Kinderkrankenschwester oder Kinderarzt. Steht kein eigener Neugeborenen-KTW zur Verfügung, können viele KTWs auch für den Inkubatortransport umgerüstet werden, indem die fahrzeugeigene Trage durch einen Inkubator mit passendem Fahrgestell ersetzt wird.
- Sanitätskraftwagen (Militär): Bezeichnung für militärische Krankentransportfahrzeuge (engl. military ambulance oder field ambulance), die hauptsächlich für die Evakuierung von Verletzten aus unsicheren Gebieten verwendet werden. Es handelt sich um meist gepanzerte und robuste Militärfahrzeuge mit Allradantrieb, die anhand ihrer olivgrünen Farbgebung und eines großen Roten Kreuzes bzw. Roten Halbmonds erkennbar sind. Sie unterscheiden sich daher stark von zivilen Krankentransportwagen.
- Hochlang: Gebräuchliche Bezeichnung für Krankentransportwagen mit einer besonderen Bauform. [1] Diese Bauform basiert auf großen PKW-Fahrgestellen (in Deutschland nahezu ausschließlich Mercedes) mit verlängerter und höherer Karosserie. Diese Bauform war in Deutschland von Ende der 1960er bis Mitte der 1990er Jahre sehr weit verbreitet. Vereinzelt sind hoch-lang KTW auch auf Fahrgestellen von Opel aufgebaut worden.[2]
- Schwerlast-KTW: Bezeichnet einen Krankentransportwagen mit dem stark adipöse (übergewichtige) Patienten möglichst schonend (für Patient und Personal) transportiert werden können. Schwerlast-KTWs (oder Schwerlast-Rettungswagen) gibt es in unterschiedlichen technischen Ausführungen. Teilweise nutzen sie Spezialtragen (die bis mehr als 500kg Gewicht aufnehmen können) oder können ganze Krankenhausbetten transportieren. [3]
Instandhaltung
Die Besatzung eines Krankentransportwagens ist selbst für die Instandhaltung des Fahrzeuges verantwortlich. Zur Instandhaltung zählen die folgenden Tätigkeiten:
- Überprüfung der Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges
- Diese Tätigkeit wird vor jedem Dienstbeginn durchgeführt. Sie ist von großer Bedeutung, da sich die Besatzung nicht darauf verlassen kann, das Fahrzeug im selben Zustand wie beim letztem Dienstende vorzufinden. Unter Umständen hat ein Wagenwechsel stattgefunden oder der Wagen wurde in der Nachtschicht benutzt. Notwendig ist sowohl die Überprüfung der Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs inklusive der Sondersignalanlage, als auch die Überprüfung der an Bord befindlichen medizinischen Ausstattung (Geräte und ausreichend Verbrauchsmaterial für die ganze Schicht). Im Unterschied zum Rettungswagen wird eine Rückkehr zum Stützpunkt bei hohen Auftragslagen meist erst wieder zu Dienstende von der Leitstelle angeordnet.
- Laufendes Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft
- Die Besatzung sorgt nach jedem Transport dafür, dass das Fahrzeug dem nächsten Patienten zumutbar ist und stellt die Einsatzbereitschaft wieder her. Zur Erhaltung der Hygiene müssen zwischenzeitlich immer wieder Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchgeführt werden. Unvorhergesehene Engpässe bei wichtigem Verbrauchsmaterial wie etwa Sauerstoff werden der Leitstelle gemeldet und umgehend durch Anfahren des Stützpunktes behoben.
- Reinigung des Fahrzeuges zu Dienstende
- Zu Dienstende wird das Fahrzeug, falls notwendig, einer Außenwäsche unterzogen, sowie der Innenraum von witterungsbedingter Verschmutzung befreit. Ebenso wird der Abfall entsorgt und wenn notwendig Verbrauchsmaterial ergänzt.
- Wöchentliche Scheuer-Wisch Desinfektion
- Wöchentlich findet eine sogenannte Scheuer-Wisch Desinfektion mit einer vorgegebenen Konzentrationslösung statt. Hierbei muss die Einwirkzeit und der Wechsel der Mittel beachtet werden, um möglicher Resistenzbildung entgegenwirken zu können. Ebenfalls abhängig von der Konzentration des Mittels ist das hierfür benötigte Personal, welches entweder eine spezielle Unterweisung durch den leitenden Desinfektor erfahren hat, oder direkt aus einem Desinfektor besteht. Die Maßnahmen sind in aller Regel in einem verbindlichen Hygieneplan niedergeschrieben.
- Komplettüberprüfung
- Je nach örtlichen und organisationsinternen Vorgaben, wird eine Komplettüberprüfung teilweise selbstständig monatlich durchgeführt, um ablaufende Medikamente und Sterilmaterialien (z. B. Verbandpäckchen oder Venenverweilkanülen) auszuwechseln.
Sie kann auch durch die Leitstelle angeordnet werden. Diese umfasst die ganzheitliche Inventur und Überprüfung aller sich an Bord befindlichen Gegenstände sowie die komplette Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges und muss vollständig dokumentiert werden. Da eine gewissenhafte Durchführung mehrere Stunden benötigt, wird die Intensivpflege immer nur einzelnen Fahrzeugen zu auftragsschwachen Zeiten angeordnet.
Siehe auch
Ähnliche Fahrzeuge: Notfallkrankenwagen, Rettungswagen, Notarztwagen, Intensivtransportwagen, Hilfskrankentransportwagen
Einzelnachweise
- ↑ http://www.rettungsdienst.net/fodown/pressefotos/rdfzg/ktw_hl/fordkhl.html
- ↑ http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/87844/Florian_Opel_Bochum_0185-01_aD
- ↑ http://www.drk-goe-nom.de/Rettungsdienst/Fahrzeuge-und-Personal/Spezial-KTW-fuer-Adipoese
Dieser Artikel wurde am 13. März 2006 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen. Kategorien:- Rettungsdienstfahrzeug
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