- Krebsregister
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Ein Krebsregister ist eine systematische Sammlung von Informationen in Form einer Datenbank zu Tumorerkrankungen. Der Begriff Krebserkrankungen wird praktisch synonym verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Unterscheidung nach Hauptzielsetzung
Man unterscheidet epidemiologische Krebsregister und klinische Krebsregister. Im günstigen Falle arbeiten klinische und epidemiologische Krebsregister zusammen, so dass der Arzt nur an das klinische Register melden muss und diese Meldung dann an das epidemiologische Register weitergeleitet wird. Außerdem findet, soweit die Gesetze es zulassen, ein Austausch von Daten zwischen epidemiologischen Krebsregistern statt, da ja ein Patient in einem Bundesland wohnen, aber zum Beispiel in einem anderen Bundesland behandelt werden kann.
Epidemiologische Krebsregister
Mit epidemiologischen Krebsregistern wird das Krebsgeschehen, also wie häufig bestimmte Tumorerkrankungen in einer Region auftreten, beobachtet. Über zeitliche Vergleiche innerhalb einer Region oder aus Vergleichen von Regionen untereinander wird festgestellt, ob irgendwo Häufungen von Erkrankungen auftreten (zeitliches und räumliches Monitoring). Im zweiten Schritt muss dann in der Regel über gezielte Untersuchungen versucht werden, die Ursachen für die Häufung festzustellen, natürlich mit dem Ziel, die Ursache möglichst zu beseitigen.
Klinische Krebsregister
Klinische Krebsregister zielen darauf, die Behandlung von Tumorerkrankungen zu verbessern. Dazu müssen zunächst relativ detailliert Daten zur Erkrankung und zur Therapie gesammelt werden. Verbesserungen können über folgende Verfahren erzielt werden:
- Vergleich von Therapien miteinander: „Welche Therapie ist bei welchem Krankheitsstadium am besten geeignet?“
- Vergleich von Therapeuten untereinander: „Welcher Therapeut oder welches Krankenhaus erzielt bei gleicher Ausgangssituation und gleicher Therapie die besseren Ergebnisse und warum?“ (so genanntes Qualitätsmanagement)
- Optimierung der individuellen Betreuung: Über Erinnerungsverfahren wird sichergestellt, dass Therapien und Nachsorgeuntersuchungen zu optimalen Zeitpunkten stattfinden. Über gegenseitige Information (Register als Informationsdrehscheibe) wird sichergestellt, dass jeder an der Betreuung beteiligt die optimale Information zur Verfügung hat.
Qualitätskriterien
Damit epidemiologische Register wirklich gute Ergebnisse liefern können, müssen mehr als 90 %, besser 95 % aller Neuerkrankungen in der betreffenden Registerregion auch gemeldet werden (so genannte Vollzähligkeit). Damit klinische Register wirklich gute Ergebnisse liefern können, müssen die Erkrankungen der jeweiligen Therapieeinrichtung (Arzt/Krankenhaus) vollzählig erfasst werden. Darüber hinaus ist es wichtig, auch den gesamten Erkrankungsverlauf vollständig (alle relevanten Informationen) zu erfassen und nicht etwa nach der Therapie aufzuhören.
Jedes bevölkerungsbezogene Krebsregister bekommt zum Abgleich der Daten die Totenscheine des Landes. Damit werden zum einen Überlebenszeiten berechnet und versucht zu bestimmen, ob die Krebserkrankung ursächlich am Tod beteiligt war. Ein bestimmter Anteil von Erkrankungen (DCO-Anteil, death certificate only) wird allein, auch nach Nachforschungen, über die Totenscheine bekannt. Problematisch ist an diesen Fällen, dass die Qualität der Information in der Regel mangelhaft ist und das Jahr des Auftretens der Erkrankung nicht bestimmt werden kann, was die Zahlen über Erkrankungsraten unzuverlässiger macht. Der DCO-Anteil soll also möglichst gering sein (unter fünf Prozent).
In jedem neu entstandenen Register ist am Anfang naturgemäß die DCO-Rate hoch, da die Fallberichte aus der Vergangenheit nicht vorliegen. Dieser Anteil muss aber im Verlauf einiger Jahre sinken. Da die flächendeckende Krebsregistrierung in einigen Bundesländern relativ jung ist, erklärt sich, warum langjährige Krebsregister wie das des Saarlandes niedrigere DCO-Raten haben als andere.
Bedeutung der Altersstandardisierung
Das Risiko an bestimmten Krebsformen zu erkranken, ist stark altersabhängig. Die Anzahl der Erkrankungen in einer Bevölkerung („rohe“ Inzidenz) ist somit abhängig von der Altersverteilung in der beobachteten Bevölkerung. Wenn man zeitliche Entwicklungen verfolgen (beispielsweise „steigt das Risiko für eine bestimmte Erkrankung?“) oder räumliche Vergleiche durchführen will (bezüglich risikobelasteter und -unbelasteter Gebiete, internationale Vergleiche) muss man solche Effekte durch die sogenannte Altersstandardisierung normieren. Gängige sogenannte Referenzbevölkerungen für solche Vergleiche sind die Segi-Weltbevölkerung, BRD-Bevölkerung 1987 oder Europäische Standardpopulationen.
Verbreitung in Deutschland
In Deutschland ist die epidemiologische Krebsregistrierung in Landesgesetzen geregelt. Als erstes wurde 1926 das Hamburgische Krebsregister durch den Stadtphysikus von Hamburg als Instrument für die Nachsorge und Überwachung eingerichtet.[1] Es war das erste Krebsregister der Welt und stellte auch in Deutschland für viele Jahre eine Ausnahme dar. Eine lange Tradition haben auch einige andere deutsche Krebsregister, wie jene der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die in Fortführung des Nationalen Krebsregisters der DDR (1952/53) seit 1992 als Gemeinsames Krebsregister (GKR) betrieben werden oder das Krebsregister des Saarlandes (1967). Diese unterschiedlichen Regelungen sind Folge des bundesdeutschen Föderalismus. Außerdem existiert seit 1980 ein bundesweites Kinderkrebsregister, das eine Kombination von epidemiologischem und klinischem Krebsregister darstellt und auf freiwilliger Basis betrieben wird. Der Ausbau der einzelnen Register ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Einige Länderregister haben bereits eine vollzählige Registrierung erreicht, einige erreichen diese für einzelne Erkrankungen wie den gesundheitspolitisch sehr bedeutenden Brustkrebs. Insgesamt wird es noch einige Jahre dauern, bis bundesweit Zahlen guter Qualität zu erwarten sind, da die Anlaufzeit neuer Register beträchtlich ist.
Das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert-Koch-Institut wertet die Daten bundesweit aus. Die regelmäßig erscheinende Publikation Krebs in Deutschland zeigt die Situation jeweils für die letzten Jahre.[2] Die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) strebt danach, trotz unterschiedlicher landesgesetzlicher Regelungen bundesweit eine weitgehende methodische Einheitlichkeit durch inhaltliche Standards zu erlangen. Am 29. Mai 2009 beschloss der Bundestag das Bundeskrebsregisterdatengesetz, das das Zentrum für Krebsregisterdaten stärkt und formell den klinischen Krebsregistern eine offizielle Rolle in der Krebsregistrierung zuweist.
Österreichisches Krebsregister
In Österreich ist die Meldepflicht für Tumorerkrankungen durch das Krebsstatistikgesetz 1969 und die Krebsstatistikverordnung 1978 geregelt. Statistik Austria erhält aus allen rund 270 meldepflichtigen Krankenanstalten Erkrankungs- und Sterbedaten. In den Bundesländern Vorarlberg [3], Tirol[4], Salzburg[5] und Kärnten[6] gibt es eigene landesweite Krebsregister. In der Gesundheitsberichterstattung spielen die Epidemiologie der Krebsinzidenz (Neuerkrankungen pro Kalenderjahr)[7] und der Krebsmortalität[8] eine zentrale Rolle. Die letzte Publikation zur Krebsinzidenz und Krebsmortalität in Österreich ist aus dem Jahr 2010.
Siehe auch
Weblinks
- Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert-Koch-Institut, Zahlen und Kontaktadressen für epidemiologische Register
- Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister e. V. (GEKID e. V.) mit Übersicht über den Stand einzelner epidemiologischer Krebsregister in Deutschland
- Kooperationsverbund Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister (KoQK)
- Liste deutscher Tumorzentren (Träger klinischer Register)
- Arbeitsgruppe der Universität Gießen, die diverse Aktivitäten zur Vereinheitlichung der Krebsregistrierung unterstützt
Gesetze
- Gesetz über die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg – Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG) vom 16. März 2006
- Bayerisches Krebsregistergesetz (BayKRG)
- Bremer Krebsregistergesetz (BremKRG)
- Hamburgisches Krebsregistergesetz (HmbKrebsRG)
- Hessisches Krebsregistergesetz (HKRG)
- Niedersächsisches Krebsregistergesetz (GEKN) (pdf; 108 kB)
- Krebsregistergesetz NRW (KRG NRW) (pdf)
- Landeskrebsregistergesetz Rheinland-Pfalz (LKRG)
- Saarländisches Krebsregistergesetz (SKRG)
- Landeskrebsregistergesetz Schleswig-Holstein (LKRG)
Einzelnachweise
- ↑ M. H. Griswold: The cancer program in Connecticut. JAMA, 110 (1938), S. 221B–224B
- ↑ Robert Koch-Institut, GEKID e. V. (Hrsg.): Krebs in Deutschland 2005/2006. Häufigkeiten und Trends. 7. Ausgabe, 2010, ISBN 978-3-89606-207-9
- ↑ 30 Jahre Vorarlberger Krebsregister
- ↑ Tumorregister Tirol
- ↑ Salzburger Tumorregister
- ↑ Kärntner Krebsregister
- ↑ Österreichisches Krebsregister
- ↑ Österreichische Todesursachenstatistik
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